Zwei Ausprägungen des Abschottungsprinzips
Das Abschottungsprinzip kann auf zwei Wegen im baulichen Brandschutz umgesetzt werden:- Schaffung ausreichender Abstände zwischen Einheiten (makroskopische Abschottung)
- Trennung von Einheiten durch bauliche Maßnahmen (mikroskopische Abschottung).
Die Realisierung dieses Prinzips über Abstände ist heute teils schwer umzusetzen. In vielen Bebauungssituationen können die hierfür brandschutztechnisch notwendigen Abstände schlichtweg nicht realisiert werden.
Weiterhin bestehen heutige Gebäude, aufgrund ihrer Größe, der zunehmenden Ausdifferenzierung der Nutzungen und der im Gebäude enthaltenen Werte aus mehreren, ggf. sogar vielen Einheiten, die gegeneinander abzuschotten sind. Es ist in solchen Fällen daher einen gebäudeinterne, d.h. eine mikroskopische Abschottung vorzunehmen.
Bauliche Abschottungsmaßnahmen
Zur wirksamen Abschottung verschiedener Bereiche in einem Gebäude finden sich in den Landesbauordnungen, ergänzenden Rechtsvorschriften, Normen und VdS-Regelwerken verschiedene Ansätze.- Raumbildende Bauteile mit Anforderung an den Feuerwiderstand (Decken, Wände)
- Tragende Bauteile (Decken, Wände, Stützen, Träger etc.)
- Brandwände / Wände in der Bauart von Brandwänden
- Komplextrennwände (Sonderform der Brandwand gem. VdS 2234)
- Gebäudeabschlusswände
Eine Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang die in modernen Gebäuden allgegenwärtigen Durchdringungen von abschnittsbildenden Bauteilen durch Leitungen etc. der Haustechnik, Verbindungstüren, Anlagenkomponenten etc. dar. An diesem Stellen ist es, mit wenigen bauordnungsrechtlich geregelten Ausnahmen (siehe z.B. MLAR) notwendig, die Durchdringungen mit einem ausreichenden Feuerwiderstand und funktionssicher auszuführen. Zur Abschottung dieser Durchdringungen werden Bauarten verwand, die in Form geregelter Ausführungen oder zugelassener Systeme existieren.
Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken
Aufgabe des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist es, Abschottungssysteme zur Verfügung zu stellen, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Decken- und Wände geführte Leitungsanlagen verhindern. Dies kann zum Beispiel durch Brandschutzmanschetten sichergestellt werden.
Für Leitungsdurchführungen in Verbindung mit Abschottungen gelten eine Vielzahl von Anforderungen und Vorschriften, die in Summe zu dem hohen Sicherheitsniveau im Bereich des Brandschutzes in Deutschland geführt haben. Dass dieser kein Selbstzweck ist, beweisen auch die Großbrände, die leider unvermeidbar sind aber in ihren Auswirkungen bei korrekter Ausführung des baulichen Brandschutzes begrenzt bleiben. Zur sicheren und regelkonformen Abschottung von Leitungen aller Art können unter anderem Brandschutzmanschetten zum Einsatz kommen.
Limitierte Wirkungsdauer
Im Gegensatz zu Abständen, ist die Wirkung dieser baulichen Abschottungen hinsichtlich ihrer Wirkungsdauer limitiert, da mit einer zunehmenden Dauer des Feuerwiderstandes der bauliche Aufwand und damit die Kosten erheblich steigen.Die notwendigen Feuerwiderstandsdauern: feuerhemmend (30 Min.), hoch feuerhemmend (60 Min.) und feuerbeständig (90 Min.) sind, abhängig von dem typisierten Risiko der Gebäudeklasse gesetzlich festgelegt. Von diesen Vorgaben kann u.U. abgewichen werden, wenn z.B. mittels Ingenieurmethoden nachgewiesen wird, dass nur eine kürzere Widerstandsdauer benötigt wird. Es ist auch eine Erhöhung der Dauer denkbar, z.B. weil der Feuerversicherer dies fordert, da ansonsten das zu versichernde Risiko zu hoch wäre.
Wie zuvor dargestellt, führen Durchdringungen insbesondere raumbildender Bauteile, die eine Abschottung darstellen, zu einer Schwächung der Abschottungswirkung. Wird eine solche Durchdringung abgeschottet, so ist zu beachten, dass das gesamte System nur den Feuerwiderstand des schwächsten Bauteils hat. Das schwächste Glied bestimmt somit in der Regel den Feuerwiderstand des Gesamtsystems. Daher ist es notwendig, solche Durchdringungen frühzeitig zu planen und auch während der gesamten Nutzungsdauer instand zu halten.
Wirkungsweise und Schutzziel
Mittels beider oben genannter Ansätze kann sichergestellt werden, dass ein Brand zumindest für eine definierte Zeitdauer auf den Bereich beschränkt wird, in dem er ausgebrochen ist. Mit Mitteln des baulichen Brandschutzes kann, anders als es u.U. mit dem anlagentechnischen Brandschutz möglich ist, dieser Bereich des Brandausbruchs praktisch nicht gerettet werden. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass bzgl. dieses Bereichs möglicherweise ein Totalverlust eintritt.Die Abschottung des Brandbereichs soll die Brandausbreitung verhindern, d.h. gem. der Legaldefinition des § 14 MBO, die Ausbreitung von Feuer und Rauch unterbinden. Hierdurch werden die weiteren Schutzziele, also die Rettung von Menschen und Tieren sowie die Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten ermöglich. Das Abschottungsprinzip realisiert daher drei der vier Schutzziele des § 14 MBO. Hierzu ist allerdings eine wirksame Abschottung auch gegen sogenannten Kaltrauch notwendig, was in Planung, Ausführung und Instandhaltung zu berücksichtigen ist.
Neben diesen bauordnungsrechtlichen Schutzzielen hat das Abschottungsprinzip auch erheblichen Einfluss auf den Sachwertschutz. Dieses Schutzziel ist insbesondere für die Gebäudenutzer und Versicherer von großem Interesse. Hierbei geht es nicht nur darum, sicher zu stellen, dass die Fertigungsanlagen im benachbarten Abschnitt nicht zu Schaden kommen, sondern auch um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, möglichst ohne relevante Unterbrechung.
Durch eine intelligente Festlegung der gegeneinander abzuschottenden Bereiche ist es z.B. möglich, Ausfälle ganz zu verhindern oder zumindest zeitlich und bezüglich des Umfanges sehr stark zu beschränken. Mögliche Ansätze sind hierbei z.B. die Trennung gleicher Systeme, um ein gewisses Maß an Redundanz zu schaffen. Dies zu erreichen setzt allerdings voraus, dass neben den bauordnungsrechtlichen Schutzzielen auch die betrieblichen Schutzziele bereits bei der brandschutztechnischen Konzeption ausreichend berücksichtigt werden.
Abzuschottende Bereiche und Abschottungsebenen
Wie dargestellt ist im Sinne eines ganzheitlichen Brandschutzes nicht allein auf die bauordnungsrechtlich geforderten Abschottungen und damit auch die entsprechende Einteilung der entsprechenden Abschnitte abzustellen.Die jeweils abzutrennenden Bereiche werden teilweise sehr unterschiedlich bezeichnet:
- Brandabschnitte
- Brandbekämpfungsabschnitte (IndBauRL)
- Nutzungseinheiten
- Komplex (versicherungsrechtlicher Begriff)
- Fluchtwege
- Wichtigkeit eines Bereichs im Brandfalle (z.B. notwendige Flure und Treppen)
- Nachbarschutz, Trennungen zwischen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Büros etc.)
- Menge der enthaltenen Brandlasten
- Maximale Flächen für eine effektive Brandbekämpfung
- Maximale Fluchtweglängen
- Redundanz »gleichwertiger« Anlagen etc.
Weiterhin sind sie so festzulegen, dass sich eine geschlossene Abschottungsebene (horizontal und vertikal) ergibt, die den entsprechenden Abschnitt vollständig und ohne Unterbrechung umhüllt. Gerade Bereiche, in denen die Abschottungsebene verspringt, müssen sauber geplant werden.
Jede Durchdringung muss, mit Ausnahme der geregelten Erleichterungen (MLAR) abgeschottet werden. Da die Anforderungen hinsichtlich der Vielzahl unterschiedlicher Durchdringungen und des häufig sehr geringen zur Verfügung stehenden Raumes hoch sind, ist eine frühzeitige und vor allem gewerkeübergreifende Planung unabdingbar.