Rege Teilnahme Die Zuhörer nutzten die Gelegenheit, die Experten mit ihren Fragen zu konfrontieren – entsprechend lebendig gestaltete sich der Tag
- Normen – die neuen technischen Anschlussregeln für Zählerplätze nach VDE-AR N 4100
- Sicherheit – ein Stromunfall und dessen Haftungsfragen sowie
- Innovationen – intelligente Speichersysteme und Lastmanagement.
- Not- und Sicherheitsbeleuchtung nach den aktuellsten Normen und
- Prüfen von elektrischen Anlagen ohne Abschaltung aus dem Bereich der Sicherheit.
Anschlussregeln für Zählerplätze
Im Vortrag von Thorald Schatz – Elektrotechnikermeister und Dozent am etz – drehte sich alles um die noch nicht gültige VDE-AR N 4100. Schatz erläuterte zunächst, dass mit Gültigwerden der Regel diverse Normen und Bestimmungen außer Kraft gesetzt oder übernommen werden (Bild 1).- Erhöhung der benötigten bzw. eingespeisten elektrischen Leistung
- Änderung von haushaltsüblichen Verbrauchsverhalten zu Anwendungen mit Dauerstrom
- Nachrüstung von steuerbaren Lasten
- Umwandlung einer Bezugsanlage in eine Bezugsanlage mit Netzeinspeisung (z. B. Photovoltaik, Blockheizkraftwerk etc.) und einer
- Änderung der Raumnutzung (z. B. von Wohnung auf Büro).
Not- und Sicherheitsbeleuchtung
Weitere Themen des Vortrags waren außerdem noch Sicherheitsbeleuchtungen in Rettungswegen (hier mit dem Stichwort: Blendung auf niedrigem Niveau), Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung oder auch die Art und Ausführung von Piktogrammen. Das recht häufig zitierte Beispiel des Fluchtwegs »geradeaus« mit dem neuen Piktogramm »Pfeil nach oben« kommentierte Ziegler so: »In Deutschland führt der Fluchtweg zu 98% nach unten. Es ist ausdrücklich nicht so, dass Sie dieses Piktogramm anwenden müssen. Es verstößt vom Grundsatz her gegen deutsches Baurecht und ist normativ nicht eingeführt.«
Haftungsrechtliche Fragen bei einem Stromunfall
Mit Frau Prof. Dr. Judith Hauer (Bild 3) und Dr. Daniel Junk (Bild 4) hatte man sich am etz quasi für eine Doppelmoderation entschlossen. Dr. Junk – unter anderem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – führte zu Beginn in einen fiktiven Fall ein:- Ein Elektro-Unternehmer beschäftigt zehn Mitarbeiter. Einer der Mitarbeiter erleidet auf einer Baustelle – zu der es keine Gefährdungsbeurteilung gibt und keine baustellenspezifische Einweisung erfolgte – einen schweren Unfall. Der Mitarbeiter muss mehrere Wochen ins Krankenhaus und in eine anschließende Reha. Nach einiger Zeit steht fest, dass er künftig seinen Job nicht mehr ausüben kann; er braucht dauerhaft Hilfe Dritter.
An dieser Stelle wurde jedem im Raum schnell klar, dass hier nichts »verloren« geht, sobald die Staatsanwaltschaft ermittelt. Sie sagte aber überraschenderweise auch: »Sie haben ein Anrecht auf Schweigen oder Ruhe und das sollten Sie nutzen. Sie haben auch das Recht auf einen Anwalt und Akteneinsicht. Nutzen Sie es, bevor Sie sich am Unfallort, z. B. gegenüber einem Polizisten, um Kopf und Kragen reden!« Jeder sei, so Frau Hauer weiter, auch gut beraten, sich einen Anwalt dazuzunehmen.
Letztendlich sind die Verfahren, ob zivil- oder strafrechtlich, sehr vielschichtig und können sich in die Länge ziehen. Hier, so die Referenten, benötigt man einen »langen Atem«, nicht allein schon der Prozesskosten wegen. Die wären zwar durch die Gesetzgebung auch abgefedert, jedoch könne man sich nur bedingt einen teuren Spezialanwalt leisten. Dieser wäre nach Meinung von Hauer und Junk dennoch sehr anzuraten. Ob und wer nach dem fiktiven Fall mit Konsequenzen rechnen muss, blieb offen. Hier käme es für den Arbeitgeber insbesondere darauf an, ob er seiner Fürsorgepflicht nachkam. Kann er dies den Ermittlern und dem Richter glaubhaft machen, so darf er damit rechnen, ohne Strafe davonzukommen. Hat schließlich der verunfallte Arbeitnehmer grob fahrlässig gehandelt, drohen ihm Rückforderungen seiner Krankenkasse.
Prüfen von elektrischen Anlagen ohne Abschaltung
Bei bestehenden Anlagen ging der Referent zunächst auf eine gewissenhafte und detaillierte Sichtprüfung ein: »Hier können Sie bereits einen sehr großen Teil an Mängeln in einer Anlage feststellen.« Dennoch gibt es Prüfungen oder Messungen, die sich im Allgemeinen nicht ohne Abschaltung realisieren lassen, wie die Isolationsprüfung nach DIN VDE 0105-100 (»Wiederkehrende Prüfungen«). Die Lösung: der Einsatz eines Differenzstrom-Überwachungsgerätes (Bild 6). Hier bezog sich Hohenstatt auf den Normtext: »Wenn ein Stromkreis durch ein Differenzstrom-Überwachungsgerät nach DIN EN 62020 (VDE 0663) oder eine Isolationsüberwachungseinrichtung nach DIN EN 61557-8 (VDE 0413-8) ständig überwacht wird und diese Überwachungseinrichtungen einwandfrei funktionieren, kann auf die Messung des Isolationswiderstands verzichtet werden.«
Des Weiteren ging Hohenstatt noch auf die Prüfung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) ein, deren Auslösen ebenfalls ein Abschalten der Anlage zur Folge hätten. Das obligatorische Betätigen der Prüftaste, was normalerweise in regelmäßigen Abständen getan werden sollte, wäre hier selbstredend kontraproduktiv. Hier empfiehlt sich der Einsatz einer RCD mit monatlichem Selbsttest ohne Spannungsunterbrechung und automatischer Wiedereinschaltung nach einer Auslösung. Allerdings ist nach DIN VDE 0100-530 das automatische Wiedereinschalten nur in Bereichen, zu denen ausschließlich elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte Zutritt haben erlaubt.
Intelligente Speichersysteme und Lastmanagement
Ausgangssituation war ein Parkplatz vor einem Mehrfamilienhaus mit acht Ladepunkten für Elektroautos und einem 24-Stunden-Betrieb. Die Bewohner des Mehrfamilienhauses fahren die Parkplätze in beliebiger Reihenfolge an und möchten ihr Fahrzeug dann entsprechend laden. Springender Punkt dabei: die Anschlussleistung muss nun optimal auf die angeschlossenen Ladepunkte verteilt werden. Der zur Verfügung stehende gesamte Ladestrom muss also »intelligent« verteilt werden, damit der Maximalwert nicht überschritten wird. In diesem Fall waren dies 63 A.
Bei einem Ladestrom von 12,5 A und acht Stationen wären dies jedoch ggf. ca. 100 A. Also »schaut« das System, welches KFZ beispielsweise kurz vor Ende des Ladevorgangs ist und regelt den Strom dort entsprechend nach unten. Eine Station, die momentan nicht genutzt wird, benötigt natürlich gar keinen Strom – auch das »erkennt« das System.
Fazit
Am Ende des Tages dürfte jeder Teilnehmer einen großen Packen an Wissen mitgenommen haben, der ihm in so kurzer Zeit nicht überall vermittelt werden dürfte. Zweifelsohne können innerhalb von sechs Stunden nicht alle Themen tiefschürfend erörtert werden. Einen guten Überblick nahm jedoch jeder mit. Nicht zuletzt soll nicht unerwähnt bleiben, dass Fragen immer willkommen waren und jederzeit gestellt werden durften.Der nächste Elkonet-Expertentag, bei dem es rund um das Thema »Prüfen« geht, findet am 21.5.2019 statt.
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