Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) vereinheitlicht ihr Beitragssystem. Das neue Beitragssystem wird bis 2016 schrittweise für alle Mitgliedsunternehmen eingeführt.
Mit dem neuen Verfahren sollen die unterschiedlichen Verfahren der Vorläufer-Berufsgenossenschaften vereinheitlicht werden. Die Berufsgenossenschaft wird durch ein Umlagesystem finanziert: Die Kosten eines Jahres werden im folgenden Jahr auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt. Die Höhe der Umlage für den einzelnen Mitgliedsbetrieb richtet sich nach drei Faktoren: der Lohnsumme, seiner Gefahrklasse und einem jährlich von der Berufsgenossenschaft festgelegten Betragsfuß.
Anreiz für den Arbeitsschutz
Unternehmen, die keine Kosten für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verursachen, erhalten einen Nachlass auf ihren Mitgliedsbeitrag. »Es lohnt sich immer, wenn Unternehmen sich für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit engagieren«, bemerkt Olaf Petermann von der BG ETEM dazu. Ein guter Arbeitsschutz wirke sich so unmittelbar auf die Bilanz aus. Ab 2013 können Mitgliedsunternehmen einen maximalen Nachlass von 18 % auf ihren Mitgliedsbeitrag erhalten. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft beträgt der maximale Nachlass 6 %, im zweiten Jahr sind es maximal 12 %. Vom Nachlass wird die Eigenbelastung des Unternehmens abgezogen. Diese ergibt sich aus den Versicherungsfällen der letzten drei Kalenderjahre. Dabei fließen jedoch nur die Kosten aus zwei Jahren in die Berechnung ein: Kosten aus dem Umlagejahr werden vollständig angerechnet, Kosten aus dem Vorjahr zur Hälfte. Wenn die Höhe der Eigenbelastung die des Nachlasses übersteigt, wird jedoch trotzdem kein Zuschlag erhoben.
Beitragseinzug zu drei Zahlungsterminen
Spätestens ab 2016 sind die Mitgliedsbeiträge zu drei festen Terminen fällig: ein Vorschuss in Höhe eines Drittels des Vorjahresbeitrags ist zum 15. Februar und zum 15. Mai zu leisten. Die Restzahlung ist dann am 15. August fällig. Betriebe mit einem Beitrag unter 1.000 Euro müssen keine Vorschüsse entrichten und bezahlen den Beitrag wie bisher in einer Fälligkeit.
Die Umstellung des Beitragseinzug geschieht in den unterschiedlichen Branchen bis zum Jahr 2016 schrittweise: In den Bereichen Elektrotechnik und Feinmechanik sowie Medienerzeugnisse erfolgt sie beispielsweise im Jahr 2014, in der Energie- und Wasserwirtschaft erst 2015.
Ausführliche Informationen zum neuen Beitragssystem stehen unter www.bgetem.de mit Webcode 11197352 zur Verfügung.