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VDE-Anwendungsregel

Betrieb und Planung von elektrischen Netzen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Übertragungsnetzbetreiber, sowie die Verteilnetzbetreiber müssen aufgrund Ihrer Verantwortung in kritischen Situationen aktiv in das Energiesystem eingreifen. Deshalb sind hier Maßnahmen beschrieben, die negative wechselseitige Beeinflussungen minimieren. Dazu zählen Leistungsanpassungsmaßnahmen oder Auswirkungen auf die Regelleistungserbringung.

Vor allem bei nicht vorhersehbaren Ereignissen ist schnelles Handeln gefragt. Dadurch können gegenseitige Beeinflussungen entstehen, die leider nicht immer zu vermeiden sind.

Für diese Fälle sind hier Maßnahmen erwähnt. Dabei ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
  • Lokale Maßnahmen haben Vorrang vor regionalen
  • Die betragsmäßig größere Anpassung von Wirkleistung wird umgesetzt
  • Lokale Maßnahmen des Anschlussnetzbetreibers dürfen nicht durch gegenläufige Anforderungen aufgehoben werden
  • Anlagen mit Beitragen für Systemdienstleistungen werden im Vorfeld vorrangig priorisiert
Eine der Anforderungen bezieht sich auf den Blindleistungsbereich. Der Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber vereinbaren dabei einen Bereich, indem der Blindleistungsaustausch stattfinden darf. 

In Bild 3 dieser Anwendungsregel gibt es für die Einspeisewirkleistung einen Grenzwert für das übererregte und untererregte Verhalten der Netzgruppe. Der Wert von 48 % darf dabei nicht über- und unterschritten werden!

Auch der Kurzschlussstrom hat eine bedeutende Kenngröße. Die Schaltanlagen sind deshalb ausreichend zu dimensionieren. Der im Betrieb maximal auftretende Kurzschlussstrom ist dabei genaustens zu ermitteln. Nur dadurch ist eine ordnungsgemäße Funktion sichergestellt.

Eine weitere Anforderung betrifft die Spannungsänderung. Jegliche Schaltvorgänge, z.B. durch Transformatorstufung oder Schaltungen von Spulen und Kondensatoren bewirken eine Spannungsänderung. Diese sind auf einen Grenzwert von ∆u ≤ 2% zu beschränken.

Sind mehrere Schaltvorgänge mit Spannungsänderungen von ∆u ≥ 1,5 % zu erwarten, so ist dies an einer benachbarten netzführenden Stelle anzuzeigen.

Weicht das Hoch- oder Höchstspannungsnetz stark vom Normalschaltzustand ab oder handelt es sich um ungeplante Schaltmaßnahmen ist eine Spannungsänderung von ∆u ≤ 5 % in Betracht zu ziehen.

Alle weiteren höheren Spannungsänderungen sind mit dem Netzbetreiber abzuklären. Durch diese Absprache sollte die bestmögliche Schutzmaßnahme realisiert werden.
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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