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Europäische Norm zu Leitungsschutzschaltern

Anforderungen an automatische Wiedereinschalteinrichtungen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Eine Änderung bezieht sich auf den technischen Inhalt der DIN EN 50557 vom Dezember 2011. Diese ist nun zur IEC überführt worden.

Zu unterscheiden sind dabei folgende Typen: RCCBs besitzen keinen eingebauten Überstromschutz, RCBOs hingegen schon. ARDs sind dafür vorgesehen, Leitungsschutzschalter oder Fehlerstromschutzeinrichtungen nach dem Auslösen wieder automatisch einzuschalten.

Um eine automatische Wiedereinschalteinrichtung zu realisieren, benötigt man dafür ein ARD und ein MPD. Die ARD-Einrichtung wird dabei direkt neben MPD-Einrichtung auf einer Hutschiene in der Elektroverteilung montiert. Die ARD hat dabei einen Mitnehmerhebel, den man auf den Knebel des RCBOs oder RCCBs aufschiebt. Durch den Mitnehmerhebel wird dann der Knebel wieder zugeschaltet. Es ist stets der gleiche Hersteller für die ARD- und MPD-Einrichtung auszuwählen.

Jede ARD ist mit den folgenden Angaben dauerhaft zu kennzeichnen:
  • Name oder das Warenzeichen des Herstellers;
  • Typbezeichnung, Katalog- oder Seriennummer;
  • Schaltplan, außer wenn die Anschlussart selbsterklärend ist;
  • Bemessungsspannung
  • IEC-Bezugsnorm
  • Schutzgrad, falls abweichend von IP 20.
In besonderen Fällen darf die ARD nicht automatisch wieder einschalten. In diesem Fall darf der Bemessungsauslösewiderstand gegen Erde einen bestimmten Grenzwert nicht unterschreiten. In Verbindung mit dem Nennauslösestrom der Fehlerstromschutzeinrichtung gibt es dafür unterschiedliche Werte.

Laut der Tabelle 1 darf eine ARD nicht unter den Grenzwert von 8000 Ω einschalten. Vorausgesetzt, es handelt es sich hierbei um eine Fehlerstromschutzeinrichtung mit einem Auslösestrom von 30 mA.

Dies ist eine Schutzmaßnahme. Beim unterschreiten des Wertes von 8000 Ω kommt ein Fehlerstrom von 30 mA nicht zustande. Dementsprechend löst die Fehlerstromschutzeinrichtung nicht aus und der Personenschutz bleibt auf der Strecke!

Hersteller einer ARD-Einrichtung haben für eine entsprechende Anzeige zu sorgen, die den blockierten Zustand anzeigt. Diesen Zustand, sowie den Auslösezustand sind vom Hersteller eindeutig zu kennzeichnen.

Natürlich muss der Bediener auch wissen, wie man die blockierte ARD-Einrichtung zurückstellt. Auch hierfür hat der Hersteller für eine ausführliche Dokumentation zu sorgen.

 

 

 

 

 

 

 

 
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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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