Videosicherheitssysteme helfen aber nicht nur bei der Aufklärung von strafrechtlichen Delikten oder der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen. Sie leisten richtig eingesetzt – auch einen Beitrag zur Prävention oder zur frühzeitigen Unterbrechung von Straftaten oder anderen unerwünschten Handlungen.
Voraussetzung dafür, dass die Kameras die erwünschte Wirkung auch entfalten, ist, dass die Planung des Videosicherheitssystems auf den Einsatzzweck abgestimmt wird. Dabei sind viele Stellschrauben zu beachten. Diese reichen von der Auswahl der Videotechnik bis zum Zusammenspiel mit anderen Sicherheitskomponenten, etwa auch externen Sicherheitsdienstleistern.
Entwicklungen und Rahmenbedingungen
Damit Planer und Errichter aber auch Anwender hier möglichst passgenaue Entscheidungen treffen können, hat der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. zum Jahresbeginn seinen nun rund 200 Seiten starken »Praxis-Ratgeber Videosicherheit« neu aufgelegt. In der umfassend überarbeiteten und erweiterten Ausgabe für 2019/2020 werden alle wichtigen Details aufgeführt, die für ein leistungsfähiges Videosicherheitssystem aber auch für den rechtssicheren Betrieb von Bedeutung sind.Der Ratgeber widmet sich daher neben den aktuellen technologischen Entwicklungen in der Videosicherheit auch den Rahmenbedingungen, unter denen Bilder aufgezeichnet und ausgewertet werden können. Das Kapitel zu den rechtlichen Fragen der Videosicherheit wurde neu erarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Ausführlich berücksichtigt wurden dabei die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und BDSG (neu).
Videosicherheit und Cyber-Security
Zum Thema Datensicherheit gehört auch die Absicherung von Kameras und aufgezeichneten Bildern gegen den Zugriff von Cyberkriminellen. In der jüngeren Vergangenheit gab es hier einige Beispiele, etwa die Aktivitäten der russischen Hackergruppe »Carbanak«, die bei Banken nahezu 1 Mrd. US-Dollar erbeuteten, unter anderem durch die Kompromittierung von Überwachungskameras. Als komplexes IT-System oder auch nur als Mitnutzer von Netzwerktechnologien sind Videosicherheitslösungen zwangsläufig durch aktuelle und künftige Angriffsvarianten gefährdet. Neu eingearbeitet wurde im Praxis-Ratgeber Videosicherheit daher ein eigenständiges Kapitel zum Thema Cyber-Security, das Lösungsvarianten für unterschiedliche Einsatzbereiche aufzeigt.Ebenfalls in einem eigenständigen Kapitel werden nun auch sinnvolle Konzeptionen für eine Videofernüberwachung vorgestellt und dabei insbesondere auch die Anforderungen an eine Aufschaltung bei einer externen Leitstelle behandelt.
Ceckliste und Planungstool für Facherrichter
Eine wichtige Ergänzung zur Lektüre des Ratgebers ist für Facherrichter das vom BHE neu konzipierte Video-Sicherheitssystem-Planungstool. Dazu gehört auch eine aktualisierte Checkliste für Anwender zur Auswahl der passenden Fachfirma.Die überarbeitete Neuauflage war notwendig geworden, weil technische Aspekte und rechtliche Fragestellungen sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert haben. Dazu BHEGeschäftsführer Dr. Urban Brauer: »Beste Ergebnisse erzielen Errichter, Planer und Anwender nur, wenn sie die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Videosicherheit kennen. Der Ratgeber soll hier Stütze in der täglichen Arbeit sein, denn neben detaillierten Fachinformationen für Errichter sind auch die notwendigen Basis-Informationen und Hilfestellungen für ‚Nicht-Techniker‘ enthalten.«
Das Inhaltsverzeichnis sowie verschiedene Leseproben finden Interessenten unter www.bhe.de/de/Praxisratgeber-Video. Bestellt werden kann der Praxis-Ratgeber Videosicherheit im BHE-Shop.