Die neue Anwendungsregel tritt nämlich an die Stelle der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber. Die TAB gibt es zwar weiterhin, allerdings regeln diese nun nur mehr die administrativen Angelegenheiten wie etwa die Anmeldeprozesse, auch wenn sie z. T. noch ergänzende technische Erläuterungen zu der 4100 enthalten. Alle technischen Aspekte definiert nun die VDE-AR-N 4100, und zwar – das ist die gravierende Änderung – bundeseinheitlich. Künftig kann also nicht mehr jeder Energieversorger sein regionales Süppchen kochen – ein großer Vorteil für alle diejenigen Betriebe, die in mehreren Versorgungsgebieten tätig sind.
Es bleibt abzuwarten, ob der ein oder andere Energieversorger versuchen wird, in seine TAB weiterhin technische Anforderungen hineinzuschmuggeln. Doch klar ist: Technisch verbindlich ist ausnahmslos die VDE-AR-N 4100. Diesen Vorrang von VDE-Anwendungsregeln gegenüber den TAB bei technischen Fragestellungen hatte der Bundesgerichtshof bereits 2015 in einem Urteil bestätigt.
Einen Wermutstropfen hat die Neuerung: Die Übergangsfrist ist mit dem 26.4.2019 extrem kurz. Das liegt daran, dass bei dieser die Energie betreffenden Regelung die EU den 27.4.2019 als spätest möglichen Einführungszeitpunkt definiert hat. Und da es bei der Erstellung der Anwendungsregel zu unzähligen Einsprüchen und Konflikten gekommen ist, zog sich die Veröffentlichung ungewöhnlich in die Länge.
Welche technischen Neuerungen die VDE-AR-N 4100 mit sich bringt, lesen Sie im Beitrag »Neue VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) in Kraft«. Ergänzend empfiehlt sich der Besuch einer Tagesschulung, wie sie die Innungen, Landesinnungsverbände und verbandsnahen Schulungsstätten anbieten.