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Sicherheitsanforderungan an Batterieanlagen

Stationäre Sekundär-Batterien und Batterieanlagen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Bei der in die Jahre gekommene Vorgängernorm gibt es zahlreiche Änderungen. Zum einen ist die Norm an den aktuellen Stand der Technik angepasst worden und der Anhang A wurde intensiv überarbeitetet. Außerdem wurden zur besseren Verständlichkeit die Abschnitte 6 und 7 hinzugefügt.

In ortsfesten Batterieanlagen müssen Vorkehrungen zum Schutz vor direktem oder indirektem Berühren getroffen werden. Folgende Schutzmaßnahmen sind beim Schutz gegen direktes Berühren möglich:
  • Schutz durch Isolierung aktiver Teile;
  • Schutz durch Abdeckungen oder Gehäuse;
  • Schutz durch Hindernisse;
  • Schutz durch Aufstellung außerhalb der Reichweite.
Der Schutz durch Hindernis oder Aufstellung außerhalb der Reichweite kann für Batterieanlagen also durchaus realisiert werden. Dies ist aber an folgender Bedingung geknüpft. Batterien mit einer Nennspannung von > DC 60 V bis 120 V sind so unterzubringen, dass der Zugang nur durch eine Verriegelung möglich ist. Türen zu Batterieräumen werden normativ als ein Hindernis angesehen und müssen zudem mit einem Warnschild versehen sein.

In einem TN-System ist der positive oder negative Anschluss oder der Mittelpunkt der Batterieanlage mit der Erde zu verbinden. Alle berührbaren leitfähigen Teile des angeschlossenen Betriebsmittels sind an einem Schutz- oder PEN-Leiter anzuschließen. Besteht an irgendeinen Punkt der Batterie ein mögliches abweichendes Erdpotential ist auch dieser Punkt an den Schutz- oder PEN-Leiter zu verbinden.

Auch in einem TT-System ist der positive oder negative Anschluss oder der Mittelpunkt der Batterieanlage mit der Erde zu verbinden. Der einzige Unterschied besteht bei der Ausführung der Erdung. Hierfür müssen alle berührbaren leitfähigen Teile der angeschlossenen Betriebsmittel einzeln, in Gruppen oder zusammen an einer gemeinsamen Erdungselektrode geerdet werden. Die Erdungselektrode ist dabei aber getrennt von der Erzeuger Spannungsquelle.

Gegenüber dem IT-System herrschen ganz andere Bedingungen. Hierfür ist kein Punkt der Batterieanlage direkt mit der Erde verbunden. Der Anschluss zur Erde ist isoliert aufgeführt oder über eine ausreichend hohe Impedanz mit der Erde verbunden.

Lediglich die berührbaren leitfähigen Teile der angeschlossenen Betriebsmittel sind einzeln, in Gruppen oder zusammen an einen Schutzleiter mit einer gemeinsamen Erdungselektrode anzuschließen.

 

 
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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