Unfall melden
Wird ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Tage krankgeschrieben, ist der Arbeitsunfall meldepflichtig. Der Tag des Unfalls wird nicht mitgezählt. Aber: Was gilt, wenn sich eine kleinere Verletzung verschlimmert und der Betroffene erst einige Tage später krankgeschrieben wird? Ausschlaggebend ist auch in diesen Fällen der »gelbe Zettel« – mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beginnt die Frist von drei Tagen. Bei Bagatellereignissen empfiehlt sich ein Eintrag ins Verbandbuch.Der komplette Artikel ist in der aktuellen Ausgabe von »impuls« 02/2019, der Versichertenzeitung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), nachzulesen. Die BG ETEM hilft unter www.bgetem.de und der Eingabe des Webcodes 12880637 bei der Suche des nächstgelegenen D-Arztes.