Alwin Boekhoff, Verhandlungsführer der IG Metall: »Erstmals bekommen alle Beschäftigten, die mit elektrotechnischen Arbeiten unmittelbar zu tun haben, das Branchenmindestentgelt und nicht, wie bisher, nur Monteure. Das Mindestentgelt für das Elektrohandwerk liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro, der ab dem kommenden Jahr gilt.«
Vizepräsident Dr. Gerd Böhme, Verhandlungsführer des ZVEH: »Der Abschluss sichert für die Beschäftigten die Teilhabe an der guten wirtschaftlichen Entwicklung und für die Elektrobetriebe einen gleichen, fairen Wettbewerb an der unteren Entgeltlinie. Damit schließen wir Dumpinglöhne aus.«
Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und endet ohne Nachwirkung am 31. Dezember 2024. IG Metall und ZVEH streben an, auch diesen Tarifabschluss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wieder für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Dann gilt er für die mehr als 500.000 Beschäftigten in allen Betrieben der Elektrohandwerke. Die Allgemeinverbindlichkeit des derzeit noch geltenden Tarifvertrags über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken läuft Ende dieses Jahres aus.
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