Neu ist jetzt neben einer Erweiterung der Mindestanforderungen an die zu verbauende Technik auch ein Ergänzungsblatt über »die fachgerechte Durchführung der Handwerksleistungen«. Dies erfordert den Einbau durch ein zertifiziertes Fachunternehmen, wie z.B. durch VdS-anerkannte Errichterfirmen. Die Beauftragung von Experten für diese wichtigen Arbeiten fordert auch die Polizei. Denn schließlich kennen Einbrecher die typischen Eigenbaufehler meist genau.
Zum 1.4.2019 hat sich geändert:
- Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
- Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
- Auch bestimmte Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion sind förderfähig.
- Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt »Barriererereduzierung – Investitionszuschuss« gefördert.