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Änderungen beim staatlich geförderten Einbruchschutz

Facherrichter wird Voraussetzung

Die KfW fördert den Einbau von Sicherungstechnik, eine Fachunternehmerbestätigung als Nachweis des Einbaus durch zertifizierte Dienstleister wird jetzt nötig; Bild: VdS
Die KfW fördert den Einbau von Sicherungstechnik, eine Fachunternehmerbestätigung als Nachweis des Einbaus durch zertifizierte Dienstleister wird jetzt nötig; Bild: VdS
Im Einbruchschutz ist die Prävention entscheidend. Deshalb fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit Jahren das Installieren einbruchhemmender Produkte. Eigentümer wie Mieter erhalten aktuell Zuschüsse von bis zu 20 % ihrer Kosten bzw. bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden.

Neu ist jetzt neben einer Erweiterung der Mindestanforderungen an die zu verbauende Technik auch ein Ergänzungsblatt über »die fachgerechte Durchführung der Handwerksleistungen«. Dies erfordert den Einbau durch ein zertifiziertes Fachunternehmen, wie z.B. durch VdS-anerkannte Errichterfirmen. Die Beauftragung von Experten für diese wichtigen Arbeiten fordert auch die Polizei. Denn schließlich kennen Einbrecher die typischen Eigenbaufehler meist genau.

Zum 1.4.2019 hat sich geändert:
  • Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.
  • Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.
  • Auch bestimmte Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion sind förderfähig.
  • Baugebundene Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Gegensprechanlagen, werden nur noch im Produkt »Barriererereduzierung – Investitionszuschuss« gefördert.
Die »Fachunternehmerbestätigung« zum KfW-Förderprogramm 455-E, »Investitionszuschuss Einbruchschutz«, sowie weitere Details hält die Internetseite der KfW vor. Auf der Homepage der Polizei stehen zusätzliche Unterstützungsangebote der Bundesländer.
Über die Firma
VdS Schadenverhütung GmbH
Köln
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