Ein Verschluss- und Öffnungsüberwachungskontakt besteht aus zwei separaten berührlosen Einheiten. Die aktive Verbindung dieser beiden Einheiten ist durch ein magnetisches bzw. elektromagnetisches Feld sichergestellt. Bei der Trennung dieser zwei Komponenten ist die Verbindung gestört und es wird ein Einbruchsignal erzeugt.
Bei drahtlosen Meldern gibt es verschiedene Zeitspannen, die einzuhalten sind. Unterteilt sind die Zeitabstände in 4 Graden. Die Meldung wird dabei je nach Grad in einer bestimmten Zeit an die Einbruchmeldeanlage weitergeleitet:
- Grad 1: 300 Sekunden;
- Grad 2: 180 Sekunden;
- Grad 3: 30 Sekunden;
- Grad 4: 15 Sekunden.
Eine weitere Bedingung besteht bei den Anschlusselementen und den mechanischen sowie den elektronischen Einstellelementen. Diese sind im Gehäuse des Melders unterzubringen.
Ist der Aufbau des Melders so konstruiert, dass er geöffnet werden kann, darf dies nur mit einem Werkzeug möglich sein. Bei Meldern, der Grade 2, 3 und 4 sind alle Abdeckungen, die einen Zugang zu Bauelementen ermöglichen mit einer Einrichtung zur Sabotageerkennung auszustatten.
Die Erkennung der Sabotage hat dabei unverzüglich entsprechend der Tabelle 2 dieser Norm zu erfolgen. Es darf kein Zugang gewährt werden, der nicht zur Auslösung des Sabotagesignals führt oder eine sichtbare Beschädigung hinterlässt.