Aus Sicherheitsgründen darf deshalb nur ein Sicherungswiderstand verbaut werden, wenn ein entsprechendes Überlastschutzorgan verwendet wird. Kann in dem Betriebsmittel eine mögliche Überlast gar nicht erst auftreten, kann man allerdings auf das Überlastschutzorgan verzichten.
Hersteller eines Sicherungswiderstand haben dafür zu sorgen, dass ein Lichtbogen nicht entstehen kann, sowie jegliche Funkenbildung oder im schlimmsten Fall sogar eine Flammenausbreitung zu verhindern ist. Eine Lichtbogendauer von weniger als 1 ms wird dabei aber nicht als gefährlich eingestuft.
Jeder Sicherungswiderstand ist mit folgenden Aufschriften zu versehen:
- Bemessungswert des Widerstands in Ω oder mΩ;
- Die Angabe der Grenzabweichung vom Bemessungswert des Widerstands muss unmittelbar nach der Angabe des Bemessungswertes des Widerstands stehen;
- Bemessungsbelastbarkeit in Watt (W);
- Name des Herstellers oder Firmenzeichen;
- Das Symbol »F« muss unmittelbar vor dem Bemessungswert des Widerstands stehen.
Die Anforderungen dieser Norm gilt als erfüllt, wenn der Wert des Isolationswiderstands für die Dauer von mindestens 1 Minute über der Trennstecke nicht kleiner als 0,1 MΩ ist.
Bei einem Bemessungsstrom ≥ 35 A muss der Sicherungswiderstand unwiderruflich abschalten. Auch mögliche Überspannungen sind zu vermeiden. Spannungsspitzen mit einer Dauer von ≤ 20 µs bleiben in dieser Norm dabei aber unberücksichtigt.