Kurzzeitige Netzstörungen, zum Beispiel durch Spannungs- oder Frequenzschwankungen, führten bisher häufig zur Abschaltung von Erzeugungsanlagen und damit zur Gefährdung der Netzstabilität. Die neue VDE-AR-N 4105 fordert daher eine dynamische Netzstützung für Erzeugungsanlagen. Das bedeutet, eine Erzeugungsanlage darf in einem definierten Spannungsbereich nicht abschalten und bei Über- oder Unterschreiten ist erst nach 3 Sekunden eine Abschaltung zulässig. Der Netz- und Anlagenschutz übernimmt dabei die Überwachungs- und Schutzfunktion.
Hierzu gehören die Kontrolle der Netzspannung, der Netzfrequenz sowie die Erkennung eines möglichen Inselbetriebs. Sobald eine oder mehrere Funktionen aus dem Sollbereich herausgehen, erfolgt das Signal zur Abschaltung an den zentralen Kuppelschalter sowie auch an Kuppelschalter, die in den Erzeugungsanlagen integriert sind. Der zentrale Kuppelschalter muss im TN-Netz 3-polig und im TT-Netz oder bei Inselnetzbetrieb 4-polig ausgeführt sein. Zusätzlich ist eine Funktionskontrolle vorgeschrieben. Die Hensel Freischaltstelle überwacht dazu die anliegende Steuerspannung und schaltet bei Spannungsausfall den Kuppelschalter selbstständig ab.
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