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Neue Norm zur Sicherheit von Maschinen

Elektrische Ausrüstung von Maschinen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Durch dieses Regelwerk werden Anforderungen an die elektrische Ausrüstung von Maschinen festgelegt.

Die Risiken, die mit Gefährdungen durch die elektrische Ausrüstung verbunden sind, müssen als Teil der Gesamtanforderungen im Rahmen einer Risikobeurteilung für die Maschine bewertet werden. Das bedeutet, es muss eine Erkennung der Notwendigkeit einer Risikoreduzierung erfolgen. Daraus ergibt sich die Festlegung geeigneter Risikoreduzierungen und der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Zur Vorgängernorm haben sich unter anderem folgende relevante Änderungen ergeben:
  • zusätzliche Anforderungen für Anwendungen mit Leistungsantriebssystemen;
  • überarbeitete Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV);
  • Anforderungen an die Bestimmung des Bemessungskurzschlussstromes der elektrischen Ausrüstung;
  • überarbeitete Anforderungen an das Schutzleitersystem und der Terminologie;
  • Anforderungen an das sichere abschalten des PDS, Not-Halt, und Schutz des Steuerstromkreises;
  • überarbeitete Anforderungen an die technische Dokumentation.
Elektrische Komponenten und Betriebsmittel sind für ihren vorgesehenen Einsatz geeignet auszuwählen und müssen den für sie zutreffenden IEC-Normen entsprechen. Auch den Sicherheitsanweisungen der Hersteller ist entsprechend zu folgen.

Die elektrische Ausrüstung muss für die physikalischen Umgebungsbedingungen und für die Betriebsbedingungen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung geeignet sein. Die elektrische Ausrüstung darf keine elektromagnetischen Störungen oberhalb des für die vorgesehene betriebliche Umgebung zulässigen Niveaus erzeugen. Zusätzlich ist eine ausreichende Störfestigkeit gegen elektromagnetische Störungen nachzuweisen, sodass sie in ihrer vorgesehenen Umgebung einwandfrei arbeitet.

Es ist empfehlenswert die elektrische Ausrüstung einer Maschine an eine einzige Stromversorgung anzuschließen. Ist für bestimmte Teile der Maschine eine andere Stromversorgung erforderlich, sollte diese Stromversorgung, von Einrichtungen (z. B. Transformatoren, Umrichter) erfolgen. Diese sind Bestandteil der elektrischen Ausrüstung der Maschine. Für große komplexe maschinelle Anlagen kann die Notwendigkeit für mehr als eine Stromversorgung bestehen, abhängig von den Verhältnissen der Stromversorgung am Aufstellungsort.

Empfehlenswert ist für die Versorgung einer Maschine die Zuleitungen an eine Netztrenneinrichtung anzuschließen. Außer wenn die Maschine für den Anschluss an die Stromversorgung mit einem Stecker ausgerüstet ist. Zwischen dem Neutralleiter und dem Schutzleitersystem darf innerhalb der elektrischen Ausrüstung keine Verbindung bestehen. Ausnahme bildet hier nur das TN-C-System.
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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