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Neue Norm zur Errichten von Niederspannungsanlagen

Stromversorgung von Elektrofahrzeugen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Zu den wesentlichen Änderungen dieser Norm zählt die Zulassung zum »Schutz durch Anordnung außerhalb des Handbereichs«. Weiter wurden Anforderungen an die Auswahl von Fehlerstromschutzeinrichtungen neu definiert. Jeder Anschlusspunkt muss mindestens mit einem RCD des Typen A ausgestattet sein. Ist während der Ladung mit Gleichfehlerströmen zu rechnen ist er Einsatz des RCD Typ B erforderlich. Wird die Schutzkleinspannung oder die Schutztrennung als Schutzmaßnahme verwendet, kann auf den RCD verzichtet werden. RCDs müssen alle aktiven Leiter abschalten.

Zu den weiteren Änderungen in diesem Regelwerk zählen die Aufnahme von Anforderungen zur kontaktlosen Energieübertragung, Hinweis auf Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen im Zusammenhang mit Rückspeisung und neue Hinweis auf die Durchführung von Prüfungen.

Im normalen Gebrauch wird jeder einzelne Anschlusspunkt mit seinem Bemessungsstrom betrieben oder mit dem konfigurierten maximalen Ladestrom der Ladestation. Die Konfiguration des maximalen Ladestroms darf nur mit einem Schlüssel oder Werkzeug und nur durch eine Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden.

Da alle Anschlusspunkte der Anlage gleichzeitig genutzt werden können, muss der Gleichzeitigkeitsfaktor für alle betroffenen Stromkreise als 1 angenommen werden. Ausnahme: In der Stromversorgungs-einrichtung für das Elektrofahrzeug ist an einer vorgeschalteten Stelle eine Lastregelung integriert. Die Begrifflichkeiten der Norm definiert die Lastregelung als ein System zur Verwaltung von elektrischer Energie, mit dem sichergestellt wird, dass die Summe der Lastströme von zugeordneten Stromkreisen einen festgelegten Wert nicht überschreitet.

Zum Schutz vor dem Eindringen von Wasser oder anderen Fremdkörpern, ist die Schutzart von Ladestationen in der Mindestschutzart von IP 44 auszuwählen.

Betriebsmittel, die in öffentlich zugänglichen Bereichen und auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen errichtet werden, müssen gegen mechanische Beanspruchung geschützt sein. Dieser Schutz kann durch die Auswahl eines passenden Standortes, an dem mit wenig Beschädigung zu rechnen ist, erreicht werden. Auch das vorsehen von mechanischen Schutzeinrichtungen, wie beispielsweise Poller, tragen zum Schutz der Ladesäule bei.

Jede Steckdose oder jede Fahrzeugkupplung ist so nahe wie möglich am Parkplatz für Elektrofahrzeuge anzuordnen. Mit Ausnahme der Schutzmaßnahme Schutztrennung muss jede Steckdose einen Schutzkontakt aufweisen, der mit dem Schutzleiter verbunden ist. Eine Steckdose oder Fahrzeugkupplung darf nur ein einzelnes Elektrofahrzeug versorgen.
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