Der EuGH signalisierte schon bei der Urteilsverkündung, dass die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung Spielraum haben würden und so auch auf die Eigenheiten bestimmter Branchen und Tätigkeiten Rücksicht genommen werde. Aktuell gilt immer noch die alte Gesetzeslage: Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren, vor allem hinsichtlich Mindestlohngesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz. Wer jetzt schon langfristig denkt und auf eine Software für die Arbeitszeiterfassung setzt, erspart sich unnötigen Stress, sobald die Gesetze in Deutschland offiziell gültig sind.
Mit einem System zur elektronischen Zeiterfassung und Weiterverarbeitung der erfassten Arbeitszeiten durch eine effektive Zeiterfassungssoftware und die entsprechenden Zeiterfassungsterminals können Arbeitgeber vorausschauend auf dieses Urteil reagieren.
Software zur Zeiterfassung
Hierbei unterstützen Lösungen wie »Prime Webtime«. Die Zeiterfassungssoftware der Firma primion hilft dabei, unübersichtliche und große Papierstapel in der Personalabteilung zu reduzieren, indem es individuell auswertbare Daten nutzt und diese automatisch via Schnittstelle zur Weiterverarbeitung an das Lohn- und Gehaltsprogramm übermittelt. Solche Workflow-Szenarien vereinfachen die Abläufe im Unternehmen und schaffen zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten.Nicht nur die reine Arbeitszeit, die am Zeiterfassungsterminal oder direkt am PC erfasst werden kann, auch weitere Funktionen in der Zeiterfassungssoftware stehen zur Verfügung. So z.B. die elektronische Antragstellung für Urlaube oder die Verwaltung von Überstunden oder den Gleitzeitausgleich. Da alle Arbeitsstunden automatisch und elektronisch erfasst sind, entfällt die aufwändige und oft fehleranfällige Prüfung durch die Personalabteilung. Sowohl das Personal als auch der Arbeitgeber können sich auf eine exakte, logische und faire Stundenabrechnung verlassen.
Die »SAP HRPDC Prime Connect«-zertifizierte Schnittstelle ist dabei ein Bindeglied für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Sie gewährleistet die Ermittlung der zuschlagspflichtigen Zeiten wie Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge. Darüber hinaus erlaubt sie die direkte und automatische Übertragung der Daten an das SAP-System.