Nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt eine verbindliche Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen genau diese Anforderungen. Die HOAI verhindere in ihrer bisherigen Form einen ruinösen Preiswettbewerb, um Auftraggebern die bestmöglichen Leistungen zu sichern. Der Gerichtshof ist dieser Argumentation zwar grundsätzlich gefolgt, allerdings hält es für nicht kohärent, dass Planungsleistungen in Deutschland auch von Personen erbracht werden dürfen, die keine entsprechende fachliche Eignung nachgewiesen haben.
»Sowohl für unseren Berufsstand als auch für die Auftraggeber bedeutet diese Entscheidung einen bedeutsamen Einschnitt, da die wissenschaftlich ermittelten Honorarsätze zukünftig nicht mehr verpflichtend gelten, und wir neben Leistung und Qualität verstärkt auch über den Preis verhandeln müssen,« sagt die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann. Man werde nun jedoch versuchen, auf Basis angemessener Honorare zu arbeiten, um »Auftraggebern einen Leistungsumfang zukommen lassen zu können, der zur optimalen Lösung baulicher Aufgaben notwendig ist, und zwar sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch im Interesse der Allgemeinheit.« Man wolle nun intensive Gespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium führen, um die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten.
Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland. Sie bieten einen verlässlichen Rahmen für Bauherren, Planer und Bauausführende. Die HOAI gewährleistet zudem Rechtssicherheit für alle am Bau Beteiligten.
Das Urteil findet sich hier.