Seit dem Inkrafttreten der aktualisierten Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 am 27. April 2019 gelten neue Regeln beim Anschluss von Erzeugeranlagen im Niederspannungsnetz. Hager bietet verscheidene Lösungen dazu an.
Wichtige Änderungen und Neuerungen der aktuellen Anwendungsregel betreffen vor allem die dynamische Netzunterstützung, den Netz- und Anlagenschutz sowie die Kuppelschalter.
Neue Forderung: dynamische Netzstützung
Durch die erstmalig geforderte dynamische Netzstützung soll eine Netz-Instabilität beziehungsweise Netz-Trennung verhindert werden. Dies bedeutet konkret, dass eine ungewollte Abschaltung der Erzeugungsanlage als Folge von kurzzeitigen Spannungseinbrüchen oder Spannungserhöhungen verhindert werden soll. Zur Umsetzung dieser Forderung eignet sich unter anderem die 24 V DC Spannungsversorgung HTG911H in Kombination mit dem motorbetriebenen Leistungsschalter und dem integrierten 24 V DC Unterspannungsauslöser von Hager.
Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz)
Die Aufnahme der dynamischen Netzstützung als neue Anforderung der aktuellen AR 4105 wirkt sich auch auf die Auslösezeiten des zentralen Netz- und Anlagenschutzes aus, der für Anlagen ab 30 kW gefordert wird. Diese Erzeugungsanlagen müssen technisch so ausgelegt sein, dass sie sich bei kurzzeitigen Spannungseinbrüchen oder -erhöhungen innerhalb von vorgegebenen Grenzen nicht vom Netz zu trennen.
Der zentrale Netz- und Anlagenschutz setzt sich im Wesentlichen zusammen aus einem Netz- und Anlagenschutz-Relais und einem Kuppelschalter. Letzterer dient dem Zu- und Wegschalten der Erzeugungsanlage. Der NA-Schutz steuert den Kuppelschalter und überwacht dessen Funktion. Dieser Schutz kann beispielsweise mit dem Hager Netzentkupplungsrelais EU400 erreicht werden. Das Gerät überwacht Spannung und Frequenz in Dreh- und Wechselstromnetzen und wirkt direkt auf den „integrierten Kuppelschalter“ sowie auf den zentralen Kuppelschalter. Das Relais löst aus, wenn definierte Grenzwerte einer Spannungs- oder Frequenzsteigerung über- bzw. unterschritten werden.
Kuppelschalter
Für den Anschluss der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers oder an die Kundenanlage ist ein Kuppelschalter zu verwenden. Neu ist, dass nur noch ein Kuppelschalter beim NA-Schutz gefordert wird. Der Kuppelschalter wird vom NA-Schutz angesteuert und löst automatisch aus, wenn mindestens eine der beiden Schutzfunktionen Frequenz bzw. Spannung anspricht. Als Kuppelschalter können die Schalteinrichtungen der einzelnen Erzeugungseinheiten (integrierter Kuppelschalter) verwendet werden. Generell gilt, dass bei Erzeugungsanlagen mit einer Scheinleistung ab 30 kVA ein zentraler Kuppelschalter – zum Beispiel ein Schütz oder ein Leistungsschalter – gefordert ist.