Home Elektroinstallation Elektroinstallation Anwendungsregel zum Messwesen Strom

Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme

Anwendungsregel zum Messwesen Strom

Quelle: Fotolia/fotomek
Quelle: Fotolia/fotomek
Findet ein Austausch an einer Messeinrichtung statt, so sind ebenfalls die aktuellen Mindestanforderungen einzuhalten. Eine Ausnahme dieser Regelung besteht nur bei Zusatzeinrichtungen, wie z.B. bei Kommunikations- und Steuereinrichtungen, die nicht bisheriger Bestandteil eines Messsystems sind.

In der Neuausgabe dieses Regelwerk gibt es zahlreiche Änderungen. Die Mindestanforderungen an Messeinrichtungen wurden aktualisiert und der Begriff »Zählpunkt« ist genauer erläutert worden. Neu in der Norm integriert ist nun der FNN Hinweis »Bildung von vorläufigen Werten und Ersatzwerten für volatile Lasten und Einspeisungen«.

Die eindeutige Identifizierung der ermittelten Werte, wie z.B. der Wirk-, Blindleistungsbedarf sowie die Energieflussrichtung erfolgt mittels dem OBIS-Verfahren. OBIS steht für Object Identification System und stellt die eindeutige Identifikation aller Daten innerhalb einer Messeinrichtung zur Verfügung.

Alle gemessenen Werte von elektronisch ablesbaren Messeinrichtungen müssen im jeweiligen Datensatz nach OBIS gekennzeichnet sein.

Aus einem Smart-Meter Gateway sind folgende Information zu entnehmen:
  • Energieflussrichtung
  • Zeitstempel
  • Messwert
  • Kombiniertes Statuswort
  • Tarif-Umschaltzeiten
  • Registrierperiode
Für intelligente Messsysteme ist eine eindeutige TAF-Identifikation notwendig. TAF steht für Tarifanwendungsfall und ist durch den Messstellenbetreiber zu vergeben. Dabei ist aber folgende Form einzuhalten:

taf <TAF Nummer> + <Absender-ID> + <Zählpunktbezeichnung> + <MSB-Kennzeichnung>

 
Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!