Nach der Verabschiedung der EU-weiten Vorschriften zur Festlegung der technischen Anforderungen an Drohnen am 13. Mai dieses Jahres hat die Europäische Kommission am 24. Mai die Vorschriften zum Betrieb von Drohnen verabschiedet. Dieser Tag war die letzte Hürde eines dreijährigen Prozesses.
Die Verordnung trat durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 11. Juni 2019 in Kraft. In diesem Jahr wird es nur sehr begrenzt Auswirkungen geben, da die meisten Änderungen aufgrund von Übergangszeiten erst 2020 und in den darauffolgenden Jahren wirksam werden.
Was deckt die Europäische Verordnung ab?
Die europäische Verordnung legt einen gemeinsamen Rahmen für Vorschriften in ganz Europa fest. Einige Details, müssen die nationalen Behörden in ganz Europa noch fixieren. Dabei gehen die Befugnisse recht weit. So dürfen sie beispielsweise den spezifischen Luftraum, in dem Drohnen nicht fliegen dürfen, festlegen oder die Organisationen auswählen, denen es erlaubt ist, Drohnenpiloten auszubilden und zu zertifizieren. Zum Reglement zählen dann auch die Inhalte der Ausbildung.Man kann es mit den heutigen Vorschriften für den Straßenverkehr vergleichen: Sie müssen einen Führerschein haben, und Sie können ihn in ganz Europa verwenden, aber es kann sehr unterschiedlich sein, wo und wie Sie ihn in verschiedenen Ländern erhalten.
Unterschiede der Verordnung zu nationalen Vorschriften
Die EU-Verordnung hat so weit wie möglich einen risikozentrierten Ansatz gewählt. Mehrere Staaten haben in den letzten Jahren die gleichen Prinzipien angewandt, so dass es in der Tat vielleicht keine großen Veränderungen geben wird. Neu in einigen Rechtsordnungen ist, dass die Vorschriften sowohl Luftfahrt- (Luft-Luft- und Luft-Bodenrisiko) als auch Sicherheits-, Datenschutz- und Umweltaspekte abdecken. Risikobasiert bedeutet, dass die Art bzw. der Zweck des Einsatzes nicht ausschlaggebend ist, sondern lediglich das zu erwartende Risiko. Berufs- und Freizeitpiloten genießen die gleichen Rechte und Pflichten und können in den Kategorien Open, Specific und Certified operieren, wenn sie die Kriterien erfüllen. Beispiele für die in der neuen Verordnung geregelten Risiken sind:- Flug über oder in der Nähe von Personen
- Flüge in der Nähe von Flughäfen
- Gewicht der Drohne
- Lärmbelastung
- Recht auf Privatsphäre.
Die Kategorie »Specific« gilt für Einsätze, bei denen ein mittleres Risiko angenommen wird und die vor dem Einsatz von einer zuständigen Behörde zu genehmigen sind – entweder durch die Befolgung eines Standardszenarios oder durch eine individuelle Risikobewertung nach der SORA-Methode, in der dargelegt wird, wie die Mission sicher durchgeführt werden kann.
Die Kategorie »Certified« umfasst Einsätze mit hohem Risiko: Das bedeutet, dass Sie eine zertifizierte Drohne, einen lizenzierten Piloten und ein von einer zuständigen Behörde zugelassenes Unternehmen benötigen.
Wie sieht die Risikobewertung dabei aus?
Die Drohnenklassen für die Kategorie »Open« sind wie folgt:- Die leichteste Klasse, die für kommerzielle Nutzer relevant ist, ist C1, was bedeutet, dass für Drohnen unter 900 g Flüge in der Nähe von Personen erlaubt sind (Bild 1), nicht aber direkt über Menschenansammlungen oder erwarteten unbeteiligten Personen.
- Die Klasse C2 bis zu einem Startgewicht von 4 kg wird für viele kommerzielle Einsätze anwendbar sein. Das ermöglicht, in sicherer Entfernung von Menschen zu fliegen. Dabei muss die Möglichkeit bestehen, die Geschwindigkeit auf 3km/h reduzieren zu können. Ein Anwendungsbeispiel wäre die Kartierung einer Baustelle außerhalb von Stadtgebieten mit einer P4RTK.
- Die Klasse C3 ist die schwerste Kategorie von serienmäßigen Produkten für professionelle Nutzer: Um in diese Kategorie zu gelangen, muss der Pilot in sicherer Entfernung von städtischen Gebieten operieren. Die Inspektion von Windkraftanlagen in abgelegenen Gebieten mit einer M210 RTK ist ein typisches Beispiel. Dieser Mix öffnet die Türen für viele autorisierungsfreie Inspektions- und Vermessungsaufgaben (Bild 2), und das ist eine Verbesserung für Piloten und Unternehmen.
Aufwand für die Erteilung der Betriebsgenehmigung
Standardszenarien könnten etwa die Luftbildkartierung über einem besiedelten Gebiet oder die Inspektion der linearen Infrastruktur in der Nähe von städtischen Gebieten ebenso wie die Nutzung von Drohnen durch Rettungsdienste sein.
Bis Juli 2020 können Piloten noch nach den geltenden nationalen Vorschriften arbeiten. Sie können weiterhin eine Genehmigung oder Freistellung auf der Grundlage dieser Vorschriften beantragen. Ab Juli 2020 können Sie bereits erhaltene Genehmigungen und Ausnahmen noch bis Juli 2022 nutzen. Nach Juli 2022 gelten nur noch die EU-Vorschriften.
Technische Anforderungen
Obwohl es neue CE-Anforderungen geben wird, dauert die Übergangsfrist vermutlich bis 2022. Die genauen technischen Anforderungen werden derzeit noch ausgehandelt. Abhängig von der Drohnenklasse wird es unterschiedliche Anforderungen geben. So werden Drohnen der Klassen C1 bis C3 spezifische Seriennummern und eine elektronische Identifikation vorweisen müssen. Das sind Eigenschaften, die in einigen europäischen Ländern bereits heute verbindlich sind. Auch sind z.B. der Schutz der Datenverbindung (d. h. Verschlüsselung) und die Beleuchtung (d. h. Kollisionsschutzsignal) Anforderungen, die bestimmte DJI-Modelle bereits heute erfüllen, wie beispielsweise die »Mavic 2 Enterprise« und die »Matrice Series V2«.Die einheitliche maximale Höhe von 120 m wird den Einsatz erleichtern und ist etwas höher als das, was einige Länder derzeit erlauben. Automatisierte und autonome Flüge werden leichter möglich sein, und da das Hauptrisiko mit Blick auf Menschen und nicht auf Gebäude definiert wird, werden Einsätze in städtischen Gebieten einfacher möglich sein.
Größte Herausforderung bis 2022
Die größte Herausforderung besteht darin, dafür zu sorgen, dass die europäischen Staaten die Verordnung in gleicher Weise umsetzen und im dem Sinne anwenden, in dem sie geschrieben wurde. Bisher gab es nur eine sehr geringe Koordinierung der Drohnenvorschriften, und einige Staaten haben das sogar genutzt, um eine nationale Industrie aufzubauen. Um einen funktionierenden Markt zu erreichen, müssen diese Entwicklungen überwunden werden. Ist das geschafft, sind die Vorteile endlos, und es besteht eine gute Aussicht auf eine echte kommerzielle Verbreitung von Drohnen. Die Nutzer haben den Unternehmergeist und den Wunsch, über den heutigen Stand hinauszugehen. Die Industrie kann die Plattformen dafür bereitstellen. Jetzt braucht es klare Regelungen seitens der Gesetzgebung.
Über DJIDJI ist nach eigenen Angaben der Marktführer im Bereich ziviler unbemannter Luftfahrzeuge und Luftbildtechnologie und wurde im Jahr 2006 von Menschen mit Leidenschaft für ferngesteuerte Helikopter gegründet. Mit eigener Forschung und Entwicklung, sowie engagiertem Personal weltweit, hat das Unternehmen den Anspruch, Produkte in Premiumqualität anzubieten. Weitergehende Infos können Interessierte unter www.dji.com bekommen. |