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Neue Norm zur Informationstechnik

Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren

Quelle: Fotolia/fotomek
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In dieser Neuerscheinung wurde der Abschnitt 7 »Verfügbarkeit« komplett überarbeitet. Aber auch der vorhandene Anhang A wurde entfernt und gegen einen komplett neuen Anhang A getauscht. Neu hinzugefügt ist außerdem der Anhang B.

Damit eine Rechenzentrumsauslegung dieser Norm entspricht sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
  • es ist eine Risikoanalyse nach Abschnitt 5 durchzuführen;
  • es ist eine geeignete Verfügbarkeitsklasse nach Abschnitt 7.2, aufbauend auf der Risikoanalyse nach Abschnitt 5 auszuwählen;
  • die Versorgungspfade und Bereiche des Rechenzentrums sind in geeignete Schutzklassen zu unterteilen;
  • es ist ein geeignetes Niveau für die Befähigung zur Energieeffizienz nach 7.4 auszuwählen;
  • der Planungsprozess ist nach Abschnitt 8 anzuwenden;
  • es sind die Planungsgrundsätze nach Abschnitt 9 anzuwenden.
Diese Normenreihe legt dabei vier Verfügbarkeitsklassen fest. Als Grundlage der Ergebnisse dient dabei die Risikoanalyse. Für folgende Infrastrukturen ist eine geeignete Verfügbarkeitsklasse auszuwählen:
  • Stromversorgung und -verteilung;
  • Regelung der Umgebungsbedingungen;
  • Telekommunikationsverkabelung.
In einigen Bereichen des Rechenzentrums ist der Zugang zu bestimmten Räumen ausdrücklich verboten. Es dürfen dabei nur autorisierte Personen den Zugang erhalten. Die DIN EN 50600-2-5 legt hier aktive und passive Anforderungen fest zur Unterstützung der Schutzklassen für unautorisierte Zugänge. Auch mögliche Empfehlungen sind in dem Regelwerk näher erläutert.
Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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