Nach der neuen VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) müssen erdverlegte Kabelschutzrohre nun grundsätzlich für die geplante Verwendung zugelassen sein und nach der DIN EN 61386-24 für Elektroinstallationsrohre die Klassifizierung N750 aufweisen. Das bedeutet, dass zum Beispiel Kanalgrund (KG)- oder Hochtemperatur (HT)-Rohre bundesweit nicht mehr erlaubt sind. Stattdessen sind zugelassene Kabelschutzrohre vorgeschrieben.
Auch die DIN 18012 mit ihren allgemeinen Planungsgrundlagen für Hausanschlusseinrichtungen sowie die VDE-AR-N 4223, die sich mit der Bauwerksdurchdringung und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen beschäftigt, gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten: Gebäudeeinführungen müssen ihnen zufolge gas- und druckwasserdicht umgesetzt werden. Das erfüllt unter anderem die Innendichtung »Kabu-In DD« mit einer Dichtbreite von 60 mm.
Das System »Kabuflex« hat eine Prüfzeichenbescheinigung des DBI GTI (DBI-Gastechnologisches Institut gGmbH Freiberg). Das Prüflaboratorium hat die Dichtheit nach Prüfgrundlage DVGW VP 601 bestätigt.