Home Elektroinstallation Elektroinstallation Verteiler aus Vollgummi

Mit EEG-konformen Zählern

Verteiler aus Vollgummi

Mobiler Verteiler mit einem Drehstromzähler 40A mit MID-Zulassung
Mobiler Verteiler mit einem Drehstromzähler 40A mit MID-Zulassung

Stromkostenintensive Unternehmen produzierenden Gewerbes – also Unternehmen, deren maßgebliche Stromkosten mindestens 14% der Bruttowertschöpfung erreichen – können für den selbst verbrauchten Stromanteil über 1GWh von finanziellen Vergünstigungen profitieren. Unter bestimmten Gegebenheiten besteht die Möglichkeit zur Begrenzung der EEG-Umlage.

Um Anspruch auf eine Begrenzung der EEG-Umlage zu erlangen, muss das antragstellende Unternehmen die von ihm ausschließlich selbst verbrauchte Strommenge nachweisen können oder, dass der Strom im Ganzen selbst verbraucht wurde. Bringt beispielsweise ein Subunternehmer in einem fleischverarbeitenden Betrieb sein elektrisches Werkzeug selbst mit und bezieht dafür Strom vom Auftraggeber, ist diese Strommenge gesondert zu erfassen und aus der begünstigten Strommenge herauszurechnen. Ob die Voraussetzungen für die Stromsteuerentlastung gegeben sind oder nicht, untersucht das Hauptzollamt.

Prüfer verschaffen sich hierbei oftmals direkt vor Ort einen Überblick über die Gegebenheiten, wie z.B. den installierten Zählereinheiten. Kritisch wird es grundsätzlich, wenn das antragstellende Unternehmen seine an Dritte weitergeleiteten Strommengen unzureichend angibt oder sogar ganz unterlässt. Es ist zwingend darauf zu achten, dass Drittverbräuche ausschließlich mit hierfür zulässigen Messeinrichtungen erfasst werden, die den aktuellen Vorgaben des Mess- und Eichrechts entsprechen.

www.gifas.de

Über die Firma
Gifas Electric GmbH
Neuss
Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!