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Neue Norm zur Informationstechnik

Anteil erneuerbarer Energien in Rechenzentren

Quelle: Fotolia/fotomek
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Gegenüber der zwei Jahre älteren Norm ist die Einleitung anders gestaltet worden sowie der Unterabschnitt 5.2 »Gesamtenergieverbrauch eines Rechenzentrums« wurde nun aktualisiert.

Die Messung von erneuerbaren Energien erfolgt entweder mit einem Leistungsmesser, der dazu in der Lage ist, den Energieverbrauch anzuzeigen oder mit Leistungszählern, die die tatsächliche Energie (den wahren Effektivwert) berücksichtigen.

Wie bereits oben erwähnt ist eine Gleichung in diesem Regelwerk enthalten, um den Anteil erneuerbarer Energien zu bestimmen. Diese Gleichung setzt den Anteil erneuerbarer Energien mit dem Gesamtenergieverbrauch des Rechenzentrums ins Verhältnis:

Dabei ist:
  • REF = normative Abkürzung für »Anteil erneuerbarer Energien«.
  • r = die erneuerbare Energie in kWh, die ein Rechenzentrum besitzt.
  • ERZ= der Gesamtenergieverbrauch des Rechenzentrums im Jahr, angegeben in kWh.
Dabei darf bei dem Ergebnis dieser Gleichung höchstens ein Wert von 1,00 auftreten. Dies besagt, dass 100% des Gesamtenergieverbrauchs im Rechenzentrum aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde.

Im Anhang B sind dabei einige Beispiele aufgeführt wie man den Anteil erneuerbaren Energien auch eventuell ohne Berechnung ermitteln kann. Dieser Anhang dient eher dem Zweck den Anteil der erneuerbaren Energien, ohne jegliche Berechnung zu ermitteln.

Einige Anteile dürfen nicht berücksichtigt werden. Dies wäre z.B. bei Photovoltaikanlagen der Fall, bei dem die erzeugte Energie wiederverkauft wird.

Bezieht ein Rechenzentrum hingegen die Energie ausschließlich über das Kohlekraftwerk und errichtet dazu eine Photovoltaikanlage, um den Gesamtverbrauch auszugleichen darf man diesen Anteil der erneuerbaren Energien berücksichtigen.
Über den Autor
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Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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