Der Einhand-Türwächter von GfS ist gemäß DIN EN 179 vom Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen geprüft. Er wird unterhalb der Türklinke montiert und sichert diese gegen Missbrauch und unbefugte Benutzung.
Im Notfall drückt man die Türklinke mit einem Öffnungsvorgang (Einhandbedienung) herunter und öffnet die Tür. Hierbei verschiebt sich der Türwächter senkrecht nach unten. Der Fluchtweg wird frei. Dabei ertönt parallel ein Alarm.
Aufgrund seiner stabilen Metallausführung ist der GfS Einhand-Türwächter laut Anbieter ein langlebiges und wartungsarmes Notausgangssicherungssystem. Verdeckt liegende Schrauben wirken einer eventuellen Sabotage entgegen. Der Hersteller gewährt fünf Jahre Garantie.