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Richtlinie VDI 2166 Blatt 6

Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden

Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 6 zeigt, wie man Anforderungen der Elektromobilität in der Gebäudeplanung berücksichtigt 
Quelle: VDI
Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 6 zeigt, wie man Anforderungen der Elektromobilität in der Gebäudeplanung berücksichtigt Quelle: VDI
Die Richtlinie beschreibt, welche Form von Ladeplatz an welchem Gebäude passend ist. Verschiedene Gebäudetypen erfordern unterschiedliche Ausführungen oder Ausstattungen. Hierzu zählen Wohngebäude mit Privatparkplätzen – darunter fallen Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Einzel- und Sammelgaragen, Fahrradabstellräume – sowie Verkaufsstellen wie Läden, Kaufhäuser und Einkaufszentren, bei denen Parkplätze für Kunden angeschlossen sind.

Auch Arbeitsstätten mit Mitarbeiter- bzw. Besucherparkplätzen, öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

VDI 2166 Blatt 2 gibt Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen. Dazu zählen Pkw und zweirädrige Fahrzeuge sowohl mit entnehmbarer und nicht entnehmbarer Batterie. Das neue Blatt 2 versteht sich als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5 »Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik«, in dem die Anforderungen der Elektromobilität noch nicht erfasst sind. Herausgeber der Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 »Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden - Hinweise für die Elektromobilität« ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG).

www.vdi.de
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