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Überprüfung von elektrischen Installationen und PV-Anlagen

E-Check-Richtlinien überarbeitet

Elektrotechniker führt Messung an Verteiler durch;.
Bild: ArGe Medien im ZVEH
Elektrotechniker führt Messung an Verteiler durch;. Bild: ArGe Medien im ZVEH
Damit der E-Check wie auch der E-Check PV nach dem neuesten Stand der Technik erfolgen können, wurden nun die Richtlinien aktualisiert und unter anderem an die neuen Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und 4105 und DIN-VDE 0100-600 angepasst.

Generell bieten die E-CHECK-Richtlinien Innungsfachbetrieben eine gute Arbeitsgrundlage zur normativ korrekten Prüfung. Zudem beinhalten sie Informationen zu den Verantwortlichkeiten des Prüfers, zu Haftungsfragen sowie ein Muster der ZVEH-Prüfprotokolle mit Beispielen für einen Übergabe- beziehungsweise Zustandsbericht der elektrischen Anlage.

Bedeutung des E-Checks

Das E-Check-Prüfsiegel steht für die Sicherheit elektrischer Anlagen. Wer regelmäßig einen E-Check durchführen lässt, kann belegen, dass sich seine Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Das ist insbesondere für Vermieter einer Immobilie wichtig. Denn sie müssen bei Mieterwechseln dafür sorgen, dass die Elektroanlage in Ordnung ist und gehen daher mit dem E-Check auf Nummer sicher.

Für gewerbliche Betriebe gilt sogar eine Nachweispflicht. Hier sind regelmäßige Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtlichen Grundlagen für die Prüfungen sowie die Richtwerte für die Prüfungsintervalle sind auch in der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften zu finden.

Rund 12.200 Innungsfachbetriebe führen deutschlandweit mittlerweile den klassischen E-Check durch, rund 600 den E-Check PV.

Weitere E-Check

Neben dem klassischen E-Check und dem E-Check PV gibt es weitere Prüfsiegel:
  • E-Check EMA: für elektrische Maschinen und Antriebe
  • E-Check IT: zur Prüfung privater und gewerblicher Kommunikations- und Datennetze
  • E-Check E-Mobilität: Prüfung rund um die Ladeinfrastruktur und die elektrische Anlage.
Der E-Check ist eine geschützte Marke der elektrohandwerklichen Organisation. Die Prüfungen dürfen generell nur von Innungsmitgliedern vorgenommen werden.

www.zveh.de

 
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