Sofern durch die jeweilige Kommune kein Konzessionär oder Alarm-Provider mit dem Betrieb der AÜA beauftragt ist, ist der Betreiber oder Errichter dafür verantwortlich. Hier kann es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen, da weder der Betreiber noch die Fachfirma eine normenkonforme Lösung gewährleisten können. »Der Betreiber der Alarmübertragungsanlage hat hier die rechtliche Verantwortung, die er weder organisatorisch noch technisch erfüllen kann«, gab Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Building Technologies bei Bosch Sicherheitssysteme, zu bedenken.
Einsatz gebrauchter Produkte
Der Umgang mit gebrauchten oder vom Kunden beigestellten Produkten ist ein weiteres relevantes Branchenthema. Sofern eine technisch und rechtlich ordnungsgemäße Lösung mit den vom Kunden beigestellten Produkten nicht realisiert werden kann, sollte der Errichter darauf hinweisen und seine Bedenken dokumentieren. »Der Errichter hat eine so genannte Prüf- und Rügeobliegenheit, vor Beginn der Ausführung sollte er die Produkte prüfen und dem Auftraggeber etwaige Bedenken schriftlich anzeigen«, empfahl Christian Kühn, Geschäftsführer von Schlentzek & Kühn. Er ergänzte: »Wer an gebrauchten Produkten wesentliche Änderungen wie Leistungserhöhungen oder Funktionsänderungen vornimmt, und das Produkt vertreibt, ist damit ein Hersteller. Er haftet für dieses rechtlich neu in Verkehr gebrachte Produkt.«Die Sicherheit in Pflege- und Altenheimen ist ein Thema von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Kapazitätssituation in den Einrichtungen, der zunehmenden Verweildauer der Patienten und der absehbaren demografischen Entwicklung. »Wer sind denn ‚die Alten‘?«, fragte Klemens Siebers, Sachverständiger Brandschutz bei Wisag. »Morgen sind wir das, und wenn wir dann im Seniorenheim auf den Knopf drücken, und es passiert nichts, ist es zu spät, um über fehlende Notstromaggregate und unterbrechungsfreie Stromversorgung nachzudenken.« Im Rahmen des Fachpressegesprächs berichteten die Experten über die sicherheitstechnischen Konstellationen und Mängel, auf die Planer, Errichter und Instandhalter hier im Alltag treffen und über mögliche Lösungsansätze.
Änderungen bei der VOB
Einige der Änderungen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C »Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen« (ATV) stärken die Position des Elektroplaners. Im Zuge der Änderungen hat man 14 der 54 ATV fachtechnisch überarbeitet. Hans-Jürgen Schneider (Geschäftsführender Gesellschafter von elektroplan-schneider) informierte darüber, was dabei vor allem für Elektroplaner interessant ist: Zum einen die DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen sowie die DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen.Die Prozesse rund ums Bauen werden digitalisiert. Das stellt nicht nur die Planer vor Herausforderungen. Building Information Modeling (BIM) gewinnt an Bedeutung. Die Elektrotechnische Fachplanung ist als Teil der TGA-Gewerke grundsätzlich am BIM Prozess beteiligt und muss den Anforderungen an den Gesamtprozess entsprechen. Vor allem ist aber der LoD (Level of Detail) der jeweiligen Planungsphase zu beachten und eine Überdetaillierung zu vermeiden.
Planung mit »Open BIM«
»Dabei wird es nicht ein komplettes Gesamtmodell geben, das alles abdeckt«, dämpfte Markus Groben, Geschäftsführer von Groben Ingenieure, die Erwartungen an BIM als eine Software für alles. Es sei davon auszugehen, dass für die einzelnen Fachplanungen wie Sicherheit, Beleuchtung und Statik geeignete branchenspezifische Software zu Einsatz kommt. Von daher ist eine integrale Planung auf Basis eines »Open BIM«-Ansatzes ein mögliches Szenario. »Hier sind offene Schnittstellen – auch auf Herstellerseite – und Datenbanken statt CAD-Files notwendig«, so Groben. Die Arge hat sich bereits 2018 im Rahmen des »Planer-Info-Tages« schwerpunktmäßig mit BIM beschäftigt; das Thema hat in der gesamten Elektroindustrie einen hohen Stellenwert.Für die Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen hat die Arge Errichter und Planer ein neues Merkblatt veröffentlicht. Hier finden Betreiber alle Informationen zu Verantwortlichkeiten, Zyklen und Prozessen zur Begehung und Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen, die in Normen definiert sind. Das Merkblatt weist außerdem auf rechtliche Aspekte hin.
»Remote Services« – also Dienstleistungen aus der Ferne – werden immer wichtiger. Um die Belange aller sicherheitstechnischen Gewerke abzubilden und ihnen einen europaweit gültigen Rahmen zu geben, gibt es ein europäisches Normungsprojekt. Hier werden allgemeine Anforderungen (z.B. an Anlagen oder Plattformen) definiert sowie applikationsspezifische Erfordernisse und Sonderfälle (»lone worker«, Alleinarbeitsplätze).