Unter dem Begriff elektronische Module behandelt die Norm folgende Aspekte:
- Steuerschaltungen für elektronische Vorschaltgeräte;
- Schaltbauteile in Verbindung mit Tageslicht- und/oder Anwesenheitsfühlern;
- Schaltungen zur Verbesserung des EMV-Verhaltens;
- Blinkschaltungen und ähnliche Einrichtungen, die in Verbindung mit Lichterketten verwendet werden.
Im Bezug auf den Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile sind entsprechende Anforderungen notwendig. Der normative Anhang A gibt dabei die Prüfanforderungen an, ob ein leitfähiges Teil als aktives Teil anzusehen ist, vorausgesetzt es kann einen elektrischen Schlag verursachen.
Die Norm weist außerdem darauf hin, dass Lack oder Emaille nicht als ausreichender Schutz gegen das zufällige Berühren aktiver Teile entspricht.
An Betriebsgeräten, die mit der Schutzmaßnahme »SELV« ausgestattet sind gelten weitere Bedingungen. Alle berührbaren leitenden Teile von aktiven Teilen sind mindestens durch doppelte oder verstärkte Isolierung elektrisch zu trennen. Dabei darf keine Verbindung zwischen dem Ausgangskreis und dem Körper oder dem Schutzleiterkreis bestehen.
Eine weitere Anforderung besteht bei dem Schutzleiteranschluss. Um den Personenschutz zu gewährleisten muss die elektrische Verbindung der Klemme ausreichend gegen Selbstlockern gesichert sein. Zudem darf es nicht möglich sein diese Verbindung ohne Werkzeug zu entfernen.