Die in die Jahre gekommene Vorgängernorm vom Jahr 2010 wurde an den Stand der Technik angepasst.
Ein Signalgeber muss ein variierendes akustisches Geräusch erzeugen, dass unverkennbar ist und Aufmerksamkeit erregt. Für einen Innensignalgeber gibt diese Norm als Grenzwert einen minimalen durchschnittlichen Ausgangswert von 80 dB an.
Den akustischen Alarm muss ein Signalgeber dabei eine Sekunde nach Eingang eines Ansteuersignals abgeben. Die maximale zulässige Betriebsdauer für den akustisch ausgelösten Zustand des Signalgebers beträgt dabei 15 Minuten.
Eine weitere wichtige Anforderung betrifft den Sabotageschutz. Damit Einbrecher die Einbruchmeldeanlage nicht manipulieren können dürfen die Gehäuseabdeckungen nur mit Werkzeug geöffnet werden. Der Zugang zu elektrischen Verbindungen oder Einstellelementen darf erst ermöglicht werden, wenn ein Sabotagesignal ausgelöst wird. Vorausgesetzt, die Einbruchmeldeanlage befindet sich in dem scharfgeschalteten Zustand.
Um gegen Vandalismus geschützt zu sein gibt diese Norm Schlagfestigkeitsgrade an. Alle Geräteteile müssen den Anforderungen der Tabelle 4 gerecht werden.
Verfügt ein Signalgeber über Klemmleisten sind diese Klemmen entsprechend zu beschriften. Möglich wäre hierfür eine Kennzeichnung über Nummern. Anhand der Dokumentation sollte es dem Anwender leicht fallen den Signalgeber einwandfrei anzuschließen.
Wenn ein Signalgeber im Außenbereich installiert wird können Blitzeinschläge nicht ausgeschlossen werden. Um dies zu verhindern ist eine Anschlussmöglichkeit für einen Potentialausgleich notwendig.
An dem Gehäuse ist dafür eine Klemme für den Potentialausgleich anzubringen. Diese Klemme muss für die Leiterquerschnitte 4 mm² bis 16 mm² ausgelegt sein.