Ein Schutzschirmverfahren bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um bei laufendem Geschäftsbetrieb und in enger Abstimmung mit den Gläubigern ihre Finanzierung zügig neu zu ordnen. Dabei bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Das Verfahren ist als Sanierungsinstrument für Unternehmen konzipiert, die bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und bei denen genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren wurde nur von der Feilo Sylvania Germany GmbH gestellt. Andere Unternehmen der internationalen Feilo Sylvania Gruppe sind davon nicht betroffen.
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