Direktmessende Zählerplätze unterscheiden zwei Lastverhalten: haushaltsübliche Bezugsanlagen haben eine Obergrenze für Direktmessungen bis 63A. Ist jedoch eine PV-Anlage oder ein Elektroauto in der Niederspannungsverteilung angeschlossen, gilt eine Obergrenze von 44A. Das heißt, oberhalb dieser Betriebsströme müssen Wandlermessungen vorgenommen werden – sogenannte halbindirekte Messungen. Hierfür liefert die DIN VDE 0603-2-2 Empfehlungen, die sich mit dem Aufbau von Wandleranlagen unter Verwendung von Komponenten im Rastermaß für Zählerplätze befassen.
Die neue Wandlertechnik innerhalb des Systems »Geyer« entspricht dieser Norm sowie den technischen Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber – und geht entsprechend mit allen regionalen Anforderungen konform. Alle Wandleranlagen bieten einen Überspannungsschutz für Ströme bis 630A und sind als Komplettsystem wie auch mit kundenspezifischer Konfiguration erhältlich.