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Auswirkungen der Corona-Pandemie lindern

Finanzielle Erleichterungen für besonders betroffene Mitgliedsbetriebe

Quelle: Andreas Hermsdorf  / pixelio.de
Quelle: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

»Auch wenn in einigen Bereichen im Moment der Umsatz im Handel ungebrochen scheint, wissen andere Unternehmen nicht mehr wie es weitergehen soll. Generelle Umsatzeinbußen bei unseren Mitgliedsbetrieben sind daher zu befürchten. Wir stehen kurz davor, den Beitrag einzuziehen, da können wir nicht so tun, als wenn nichts wäre«, erklärt Dr. Udo Schöpf, Vorsitzender der Geschäftsführung der BGHW.

Die konkreten Umsetzungen beschließt der BGHW-Vorstand Anfang April. Folgende Eckpunkte stehen bereits fest: »Wir stunden besonders betroffenen, kleineren Unternehmen den anstehenden Beitrag zinsfrei bis zum 15. Dezember 2020«, so Dr. Schöpf. Auch für größere Unternehmen gibt es bereits Überlegungen: »Hier müssen wir uns die Bedarfslage natürlich vorher ansehen. Auf Antrag ist eine Stundung von 50 % möglich. Der Restbetrag wäre in monatlichen Raten bis zum 15. Dezember 2020 zu begleichen«, führt Schöpf die Überlegungen aus. Weiterhin sollen Vollstreckungen ausgesetzt werden.

Dass diese Maßnahmen kommen, ist klar. Über die konkrete Ausgestaltung werden die Betriebe in einem Beiblatt zum Beitragsbescheid, der Mitte April zugesandt wird, informiert. »Mit diesen Maßnahmen leisten wir den uns möglichen Beitrag, um die von der Krise besonders betroffenen Handels- und Logistikbetriebe finanziell zu entlasten.«

www.bghw.de

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