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Corona: Praktische Tipps

Den Betrieb durch die Krise steuern

Er hat diese im Rahmen von Video-basierten Erfa-Konferenzen der Busch-Jaeger-Netzwerkgruppen erläutert, an denen die Redaktion »de« exklusiv teilnehmen konnte. Die Landesinnungsverbände des Elektrohandwerks planen ähnliche Veranstaltungen. 

Liquidität sichern

Um Liquiditätsengpässe zu überbrücken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Folgende Reihenfolge bietet sich an (bitte ggf. mit dem Steuerberater Rücksprache halten): 

  1. Nehmen Sie sich Ihre BWA zur Hand und ermitteln Sie, welche Umsätze Sie in den nächsten Monaten erzielen werden und welche Kosten Sie unbedingt stemmen müssen. Dann haben Sie eine belastbare Einschätzung der Situation. 
  2. Holen Sie sich Ihre Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 2020 zurück (Stand heute nur in Bayern und Hessen möglich). 
  3. Passen Sie Ihre quartalsweisen Einkommens-/Körperschafts- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung an bzw. setzen Sie sie aus (bis zum Jahresende möglich). 
  4. Beantragen Sie eine Stundung der Steuerzahlungen (für maximal drei Monate möglich, auch für Umsatzsteuer). Wir empfehlen, sich einen Plan für die Rückzahlung der Steuerstundungen zu überlegen. 
  5. Nur im existenziellen Notfall: Beantragen Sie bei der Krankenkasse eine Stundung der Sozialversicherungsbeiträge.

Gehen Sie die Maßnahmen mit Augenmaß an: Die jeweiligen Zahlungen werden nur verschoben, fallen aber nicht weg. Bei konkreten Fragen zur Liquiditätsplanung hilft die Unternehmensberatung Heckner (www.heckner.com).

 

Tipps von Ulrich C. Heckner
Tipps von Ulrich C. Heckner

Kredite

Kredite können ein probates Mittel sein, um schwierige Phasen zu überbrücken. Hier empfiehlt sich der KfW-Unternehmerkredit 037. Die maximale Kreditsumme beträgt 25% des Umsatzes aus dem Jahr 2019. Die KfW übernimmt bis zu 90% des Risikos, der Unternehmer haftet weiterhin persönlich. Beantragen Sie den Kredit ausschließlich über ihre Hausbank, die Sie auch über Kredite der Förderbanken der einzelnen Bundesländer berät. Bitte bedenken Sie, dass auch die Kredite zurückgeführt werden müssen. 

Vorsicht bei Soforthilfe 

Verschiedene Bundesländer haben Programme aufgelegt, mit denen Unternehmen Soforthilfe beantragen können. Diese muss nicht zurückgezahlt werden, dennoch rät Ulrich C. Heckner zur Vorsicht. So heißt es z.B. in dem bayerischen Antragsformular: »Ich erkläre, dass der durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigenmitteln oder Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden kann.« Das bedeutet: Wenn man Soforthilfe beantragt, muss man zuerst sein privates Vermögen eingesetzt haben, um den Betrieb zu retten. 

Betriebsorganisation

Verschiedene Maßnahmen in der betrieblichen Organisation helfen, das Ansteckungsrisiko der Mitarbeiter zu reduzieren: 

  • Arbeitsbeginn nicht mehr für alle gleichzeitig, sondern gestaffelt. 
  • Keine gemeinsamen Pausen.
  • Zutritt zum Lager nur zeitlich gestaffelt.
  • Stundenzettel nicht persönlich im Büro abgeben, wenn möglich auf digitale Lösungen setzen.
  • Hygieneregeln beachten.
  • Führen Sie eine (kurze) Gefährdungsbeurteilung zum Thema Corona durch und unterweisen Sie die Mitarbeiter. Dokumentation nicht vergessen. 
  • Tritt im Betrieb ein Corona-Fall auf, muss das Gesundheitsamt informiert werden. 
  • Dokumentieren Sie die Maßnahmen zur Trennung der einzelnen Mitarbeiter bzw. Gruppen, dann müssen im Infektionsfall nur die direkten Kontaktpersonen in Quarantäne.

Kurzarbeit beantragen

Ein Mittel, um Mitarbeiter trotz geringerer Auslastung im Unternehmen zu halten, ist Kurzarbeit. Beachten Sie bitte folgende Aspekte: 

  • Alle Mitarbeiter müssen der Kurzarbeit schriftlich zustimmen (sofern es keinen Betriebsrat gibt).
  • Abrechnen darf man Kurzarbeit erst, nachdem sie genehmigt ist.
  • Kurzarbeit kann man zur Not auch prophylaktisch beantragen und die Unterschriften der Mitarbeiter nachreichen. 
  • Für Auszubildende ist keine Kurzarbeit möglich. 
  • Um unnötigen Aufwand und Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kurzarbeit bis Jahresende zu beantragen – man kann dann jederzeit flexibel und unbürokratisch Änderungen vornehmen.

Eine gute Kurzanleitung zum Ausfüllen des Antrags gibt es beim Verband der bayerischen Wirtschaft.  



Informationen zur Coronavirus-Krise

Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.

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