Wiederholungsprüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie nach § 5 DGUV Vorschrift 3 und 4 können derzeit häufig nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden. Hierzu hat die DGUV nun eine Empfehlung erarbeitet. Das Fazit: Für die Dauer der Einschränkungen kann die Prüffrist ausgesetzt werden - für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Bürobereich sowie bei Betrieben der Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege. Dabei sind jedoch weiterhin bestimmte Vorgaben zu beachten. Details dazu liefert eine Empfehlung der DGUV zu wiederkehrenden Prüfungen während der Coronavirus-Pandemie (auch abrufbar unter www.dguv.de mit Webcode d138299).
Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie ab jetzt unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.