Die Leistung des Arbeitgebers kann in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen erfolgen und ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Voraussetzung ist jedoch, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden: Arbeitgeberseitig geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (KuG) fallen nicht unter diese Regelung.
Das Schreiben des Ministeriums finden Sie hier im Original.
Details zu der Regelung und weitere Steuertipps gibt es auf einer FAQ-Seite des ZDH.
Weitere wichtigen Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Handwerk und sonstige nützliche Informationen finden Sie ab jetzt unter www.elektro.net/corona. Diese Seite wird laufend aktualisiert.