Durch vorausschauendes Handeln und Beachtung grundlegender Sicherheitshinweise ließe sich das vermeiden. Diese fünf Tipps sollten immer beachtet werden:
- Die Wahl der richtigen Leiter ist abhängig von der Arbeitshöhe, der Aufgabe, der Nutzungsdauer und der Bodenbeschaffenheit. Manchmal ist eine Hubarbeitsbühne die sicherere Wahl.
- Anlegeleitern in einem Anstellwinkel zwischen 65° und 75° zum Boden aufstellen. Anlege-, Schiebe- oder Mehrzweckleitern nie an Scheiben, Masten oder Türen anlegen und immer auf einen sicheren und ebenen Untergrund achten. Also nicht auf verschmutzen Böden oder rutschigem Untergrund anstellen. Wenn Arbeiten mit hohem Kraftaufwand ausgeführt werden müssen, sind diese Leitern die falsche Wahl.
- Nie freihändig arbeiten und am besten auch nicht einhändig. Ist der Halt zu gering, ist die Gefahr zu hoch. So verursacht das Mitführen von Werkzeugen beim Benutzen von Leitern oft Unfälle. Mit der 3-Punkt-Methode (Kontakt mit 2 Füßen und einer Hand oder beiden Händen und einem Fuß) steigt man sicher auf eine Leiter. Vorsicht auch beim zu weiten Hinauslehnen. Lieber absteigen und die Leiter neu positionieren.
- Die obersten drei Stufen oder Sprossen einer Anlege- oder Schiebeleiter sind tabu. Fehlt die Haltemöglichkeit, besteht akute Sturzgefahr. Ist das nicht gegeben, muss eine größere Leiter verwendet werden. Dient eine Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz, muss der Beschäftigte stets mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen. Das Arbeiten von der Leitersprosse aus ist nicht mehr zulässig.
- Defekte Leitern, bei denen Stufen oder andere Elemente fehlen, die verformt sind oder Verschleißerscheinungen aufweisen, müssen sofort entsorgt werden.
In einem Video unter www.bgetem.de (Webcode 18624583) gibt der RiskBuster (der BG ETEM Stuntman) wichtige Tipps, wie Leiterunfälle vermieden werden können. Der komplette Artikel zum Thema Sicherheit beim Arbeiten mit Leitern ist in Ausgabe 01/2020 von impuls, der Versichertenzeitung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter www.bgetem.de nachzulesen.
www.bgetem.de