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Klimaschutzgesetz im Südwesten

Solardachpflicht für neue Nichtwohngebäude

Baden-Württemberg beschließt Solardachpflicht für Nichtwohngebäude
Baden-Württemberg beschließt Solardachpflicht für Nichtwohngebäude

Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold äußert sich inhaltlich zufrieden über den im Klimaschutzgesetz gefundenen Kompromiss: »Sozusagen ›fünf vor 12‹ in einem sich endlos hinziehenden Gesetzgebungsprozess hat sich die Koalition darauf geeinigt, ab 2022 eine Solardachpflicht für neue Nichtwohngebäude einzuführen. Auch Wohngebäude zu verpflichten wäre noch konsequenter gewesen. Das ist ein Wermutstropfen für uns. Da bleiben wir dran und werden diese Forderung auch in der kommenden Anhörung zum Klimaschutzgesetz einbringen. Aber positiv ist, dass künftig gerade die großen Dächer mit PV-Anlagen bestückt werden müssen. Das ist gut für den Klimaschutz und für unsere Betriebe«, so Reichhold. Städte und Gemeinden können und müssen die Einführung einer Solarpflicht für neue Wohngebäude nun selbst regeln, was besonders für Städte in der Größenordnung von Stuttgart eine komplexe Aufgabe werden dürfte.

www.handwerk-bw.de

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