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technische Spezifikation zum Feuerwehrwesen

Ausstattung von mobilen Stromerzeugern

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Diese neu erschienene technische Spezifikation legt Anforderungen an mobile Stromerzeuger fest. Berücksichtigt werden hierbei Stromerzeuger, die mit CEE-Steckverbindern bis zu 125 A (entspricht ca. 87 kVA) ausgestattet sind und die wahlweise elektrische Betriebsmittel direkt versorgen oder ein Gebäude einspeisen, wenn ein Ausfall der allgemeinen Stromversorgung besteht.

Normativ wird hierbei zwischen zwei Betriebsarten unterschieden. Zwischen der Direktversorgung und dem Einspeisebetrieb.

Bei der Direktversorgung wird der Stromerzeuger in der Schalterstellung 1 betätigt und mit einer Isolationsüberwachung betrieben. Dabei muss eine optische und akustische Meldung erfolgen, wenn der Isolationswiderstandswert unter 150 Ω / V Nennspannung fällt, bezogen auf die Außenleiter-Erde Spannung im fehlerfreien Zustand.

Die akustische Meldung muss dabei quittierbar sein. Sinkt der Wert weiter herab, auf 100 Ω / V muss eine Abschaltung innerhalb von 1 Sekunde erfolgen. Unabhängig von der Abschaltung darf eine Notsteckdose maximal ein elektrisches Betriebsmittel weiter versorgen.

Die zweite auswählbare Betriebsart »Einspeisebetrieb« verrät schon alles. Man kann hiermit ein Gebäude bzw. eine elektrische Anlage einspeisen, wenn die allgemeine Stromversorgung ausgefallen ist. Hierfür wird der Stromerzeuger in die Schalterstellung 2 geschaltet, ausgeführt als TN-System.

Für den Einspeisebetrieb ist nur eine spezielle Steckverbindung für die Anschlussleitung zugelassen, die 1 Uhr Stellung.

Der maximale Nennstrom zur Einspeisung ist dabei auf maximal 125 A begrenzt. Das Umschalten im Gebäude darf erst erfolgen, wenn die Verbindungskabel des Aggregates zuerst eingesteckt sind.

Im Abschnitt 6.1.2 dieser Norm wird der Aufbau eines Stromerzeugers näher dargestellt. Eine weitere Bedingung ist, dass der Stromerzeuger für den Einsatz im Freien geeignet ist. Dieser Anforderung wird man gerecht, wenn man die Schutzart IP 54 anwendet.

Um Potentialverschleppungen zu vermeiden, darf bei der Betriebsart »Direktversorgung« die Einspeisesteckdose nicht am Gebäude eingesteckt sein.

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