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Neue Norm zur Elektromagnetischen Verträglichkeit

Grenzwerte bei der EMV

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Dieser Teil der IEC 61000 gilt für die Begrenzung von Spannungsschwankungen und Flicker, die in das öffentliche Niederspannungs-Versorgungsnetz eingeführt werden. Er legt Grenzwerte für die Spannungsänderungen fest, die unter festgelegten Bedingungen geprüft werden.

Gegenüber der zuletzt erschienenen Vorgängernorm von 2014 wurden einige Änderungen durchgeführt. Unter anderem wurde der Anhang ZZ durch zwei neue Anhänge ZZA und ZZB ersetzt und es fanden einige Korrekturen an diesem Dokument statt.

Geräte und Einrichtungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie signifikante Spannungsschwankungen oder Flicker erzeugen, brauchen nicht geprüft zu werden. Wenn die Durchführung von Prüfungen als notwendig erachtet wird, muss das Gerät bzw. die Einrichtung sämtliche in Abschnitt 5 angegebenen Grenzwerte unter Zugrundelegung der in Anhang A beschriebenen Prüfungen einhalten. Es sei denn, für ein besonderes Gerät bzw. eine besondere Einrichtung gibt es spezielle Ausnahmen.

Prüfungen von Geräten und Einrichtungen mit dem Ziel, die Übereinstimmung mit den Grenzwerten festzustellen, müssen unter Verwendung der Prüfschaltung gemäß dieser Norm durchgeführt werden.

Die Prüfschaltung besteht aus:

  • der Prüf-Versorgungsspannung;
  • der Bezugsimpedanz;
  • dem Prüfling;
  • falls notwendig, einem Flickermeter.

Die Höhe des Stroms ist mit einer Messunsicherheit von +/- (1 % + 10 mA) oder besser zu messen, wobei sich die 1 % auf den gemessenen Wert beziehen. Wenn anstelle von Wirk- und Blindstrom der Phasenwinkel verwendet wird, darf die Messunsicherheit +/- 2° nicht überschreiten.

Über den Autor
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Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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