Anträge sind ab sofort bis zum 14.9.2020 möglich. Dabei gilt das so genannte Windhundverfahren: Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge – bis zum vollständigen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von rund 50 Mio. €.
Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor – und zwar ausschließlich rein batterie-elektrische Fahrzeuge, keine Hybride.
Weitere Details gibt es unter:
www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie