Für ausgewählte Braunkohlereviere gelten noch einmal weitere 15 Prozentpunkte sowie 5 zusätzliche Prozentpunkte für Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten (KSJS). Mit den angehobenen Förderquoten ergeben sich weitere Vorteile für Antragssteller: So reduzieren sich die notwendigen Mindestbeträge der Projektgrößen und Eigenmittelanteile können verringert werden oder gar wegfallen.
Trilux unterstützt Kommunen und Förderberechtigte laut Kommunalrichtlinie bei einer Beleuchtungssanierung mit einem ganzheitlichen Serviceangebot während aller Projektphasen – angefangen bei der Erfassung der Altanalage über die Lichtberechnung bis hin zur Begleitung der Antragsstellung und Umsetzung, inklusive aller erforderlichen Nachweise mit Blick auf Effizienz und CO2-Einsparungen. Detaillierte Informationen, wichtige Schritte und interessante Neuerungen gibt es in einer Broschüre zur BMU-Förderung 2019-2022. Sie steht zum Download bereit unter: www.trilux.com/BMU