Diese Diskussion wurde mit Erscheinen von DIN ISO 16069: 2019-04 und von DIN SPEC 48444:2019-04, sowie verschiedener daran angelehnter Publikationen ausgelöst. Dabei ist laut Dotlux Folgendes zu beachten:
- Es gibt derzeit keine in Deutschland gültige Norm oder Vorschrift, in der die Richtungsangabe »Pfeil oben« für Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen gefordert wird.
- Das für die Notbeleuchtung zuständige europäische Normungsgremium CEN/TC 169 hat die Übernahme von ISO 16069 als EN-Norm abgelehnt.
- Da es weder eine Übergangsfrist noch eine Umrüstpflicht gibt, würde die Verwendung der Richtungsangabe »Pfeil oben« in bestehenden Projekten zu einer Vermischung der Pfeilrichtungen führen. Eine eindeutige Kennzeichnung von Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen ist dann nicht mehr sichergestellt.
- Des Weiteren würde eine einheitliche Umrüstung auf die Richtungsangabe »Pfeil oben« in bestehenden Gebäuden/Liegenschaften zu hohen Austauschkosten für den Betreiber führen, ohne eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus zu erreichen.
- Die Richtungsangabe »Pfeil unten« über Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zeigt auf die zu nutzende Tür als hervorzuhebende Stelle nach DIN EN 1838 (siehe Bild 2) und nicht von ihr weg, wie eine Richtungsangabe »Pfeil oben« (siehe Bild 3).
Aufgrund der vorgenannten Aspekte empfiehlt der ZVEI-Fachverband Licht die bislang etablierte Kennzeichnung von Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen auch weiterhin mit der Richtungsangabe »Pfeil unten« beizubehalten. Dotlux zeigt dazu passende Exit-Leuchten in einem PDF im Überblick.