Home Elektroinstallation Elektroinstallation Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte – Teil 2-8

DIN EN IEC 60730-2-8 (VDE 0631-2-8): 2020-12

Automatische elektrische Regel- und Steuergeräte – Teil 2-8

Normen

(Bild: Fotolia/fotomek)

Die in die Jahre gekommene Vorgängerversion von 2004 hat einige Prüfungen neu aufgenommen oder sogar präzisiert. Es gibt nun eine Prüfung, die das Thema Überlast näher behandelt und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung beschreibt.

Wenn freie Leitungsverbindungen benutzt werden, darf der Leitungsquerschnitt nicht kleiner als 0,75 mm² sein. Die Isolierung hat dabei über eine eine Nenndicke von mindestens 0,6 mm aufzuweisen und muss mindestens 450 mm lang sein. Gemessen wird dies von der Spule bis zum Leitungsende. Eine Ausnahme kann gemacht werden bei einer freien Leitung, die dafür vorgesehen ist, am Ventilgehäuse mit der Verdrahtung verbunden zu werden. In diesem Fall darf das freie Leitungsende dann mindestens 150 mm lang sein.

Der Abschnitt 8 »Schutz gegen elektrischen Schlag« beschreibt wichtige Sicherheitsanforderungen. Bei Wasserventilen, die der Schutzklasse II angehören, darf die verstärkte Isolierung keinen direkten Kontakt mit dem Wasser haben.

Auch Ventile, die im bestimmungsgemäßen Gebrauch gereinigt werden, sind so zu konstruieren, dass ein ausreichender Schutz gegen zufälliges Berühren aktiver Teile während des Reinigens vorhanden ist.

Falls eine Steckverbindung für den Stellantrieb zur Anwendung kommt und der Ventilkörper komplett abgenommen werden kann darf die Trennung der Steckvorrichtung nur möglich sein, wenn die Spannungsversorgung L und N vor dem Schutzleiteranschluss getrennt wird.

Die Prüfung im Überlastbetrieb wird an motorisierten elektrischen Stellantrieben durchgeführt, die ferngesteuert, automatisch gesteuert oder kontinuierlich im unbeaufsichtigten Modus betrieben werden.

Falls Überlastschutzeinrichtungen verwendet werden, die zum Schutz der Motorwicklungen auf elektronische Schaltungen angewiesen sind ist ebenfalls die Prüfung bei Überlastbetrieb anzuwenden. Eine Ausnahme der Überlastprüfung darf nur erfolgen, in denen die Wicklungstemperatur direkt gemessen wird.

Über den Autor
Autorenbild
Patrick Gnanendiran

Elektrotechnikermeister für Energie- und ­Gebäudetechnik, bfe-TIB Technologie

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