Ab dem 1.9.2021 werden Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – sogenannte Energiesparlampen – nicht mehr in den Verkehr gebracht. Zwei Jahre später entfallen auch lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen. Bleiben dürfen unter anderem Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät, Hochvolt-Halogenlampen mit dem Sockel R7s und T5-Leuchtstofflampen. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Im Zweifel hilft ein Blick auf die Webseiten der Hersteller.
Das Energielabel mit den sperrigen Effizienzklassen A++ wird am 1.9.2021 vom neuen Label mit der Skala A bis G abgelöst. Das heißt, aktuelle Lichtquellen mit A++ erhalten dann maximal die Effizienzklasse D oder E. Erst mit weiteren Effizienzsteigerungen erzielen neue Produkte in Zukunft auch höhere Klassen. Gesetzliche Grundlage der kommenden Neuerungen ist die im Dezember 2019 veröffentlichte Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020.
Nähere Informationen liefert die Brancheninitiative licht.de im Web-Special Ökodesign: Welche Lichtquellen bleiben?