Gefördert werden Ladestationen an privat genutzten Garagen und Stellplätzen von Wohngebäuden mit einem pauschalen Zuschuss von maximal 900 € pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter und Vermieter, nicht jedoch Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen. Detaillierte Infos zum Förderprogramm sind im Internet zu finden unter https://www.kfw.de.
Auch die Ladestationen Enycharge von Hensel sind in der Liste der förderfähigen Ladestationen gelistet.
Sicher laden in Mehrfamilienhäusern
Vorhandene Haushaltssteckdosen in Tiefgaragen oder Carports sind für langes Laden und hohe Lasten sowie gleichzeitiges Laden mehrerer E-Fahrzeuge nicht ausgelegt. Oberste Priorität hat die sichere elektrische Versorgung der Wohnungen. Für das zusätzliche gleichzeitige Laden mehrerer E-Mobile reicht der Hausanschluss eines Mehrfamilienwohnhauses meist nicht aus. Hier sorgt beispielweise das Lademanagement Enycharge von Hensel dafür, dass es nicht zu einer Überlastung oder ungewollten Abschaltung der Netzbetreibereinspeisung kommt. Die überschüssige Leistung, die nicht für die Wohnungen benötigt wird, verteilt das Lademanagement intelligent gesteuert auf die E-Fahrzeuge. Die elektrische Energie für das Laden der E-Fahrzeuge wird über den Wohnungszähler erfasst. Damit entfällt eine separate Abrechnung und Wohnungsnehmer bleiben frei in der Wahl ihres Stromanbieters.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Fachbeitrag »Lademanagement für die Elektromobilität bei mehreren Ladepunkten.«