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Bis zu 100.000 Euro Zuschuss

Fördermittel-Überblick für Gewerbe-Stromspeicher

Stromspeicher von Tesvolt
Stromspeicher von Tesvolt

(Bild: Tesvolt)

»Einige Bundesländer übernehmen mehr als 50.000 Euro bei den Anschaffungskosten. Oft amortisieren sich die Speicher schon nach wenigen Jahren«, berichtet Sven Huntemann, Area Manager bei Tesvolt.

Gleichzeitig setzt die EEG-Novelle Anreize, bei neuen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 300 und 750 kWp in einen Stromspeicher zu investieren: wer überschüssigen Strom einspeisen möchte, bekommt höchstens 50 % davon vergütet. Daher lohnt es sich meist, den Eigenverbrauch durch einen Batteriespeicher zu erhöhen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit einem zinsgünstigen Darlehen die Investition in Erneuerbare Energien und Batteriespeicher.

Förderhöhen variieren stark

In vielen Bundesländern können Unternehmen aktuell Fördergelder für die Investition in einen Batteriespeicher abrufen. Während Schleswig-Holstein bis zu 2.000 Euro zuzahlt, ermöglicht das Förderprogramm »Solar Invest« in Thüringen einen Zuschuss von bis zu 100.000 Euro. Für Gewerbespeicher sind auch die Förderprogramme in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sehr attraktiv. Mit maximal 50.000 beziehungsweise 75.000 Euro beteiligen sich beide Länder an einer Investition in einen Batteriespeicher. Je mehr Kapazität der Speicher hat, desto höher fällt die Fördersumme aus. Manche Länderprogramme unterstützen finanziell auch bei der Installation der Anlage oder vergeben einen Bonus für eine Ladesäule.

Online-Übersicht über Speicherförderung der Länder
Online-Übersicht über Speicherförderung der Länder
(Bild: Tesvolt)

Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung

Wer in einen Batteriespeicher investieren und dafür eine Förderung beantragen möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die meisten Länder unterstützen die Investition in einen Batteriespeicher nur, wenn er zusammen mit einer Photovoltaikanlage installiert wird. Außerdem müssen die Größe der Solaranlage und die Kapazität des Speichers in einem guten Verhältnis zueinander stehen. In Thüringen muss der Betreiber mindestens 60 Prozent des Stroms aus der neuen Erzeugungsanlage selbst verbrauchen.

Aber auch technische Voraussetzungen der Batteriespeicher spielen bei der Förderung eine Rolle. »Niedersachsen und Bayern setzen zum Beispiel ein prognostizierbares Management für das Be- und Entladen voraus«, sagt Sebastian Jänig, Area Manager bei Tesvolt. »Besonders interessant an den aktuellen Programmen ist, dass viele ausdrücklich Unternehmen und kleinere Betriebe als Antragsteller vorsehen«, ergänzt er.

Die Online-Übersicht zu den Förderprogrammen der Bundesländer finden Sie hier:

https://www.tesvolt.com/de/service/speicherfoerderung.html

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