Das Angebot umfasst Katalogprodukte für viele Anwendungsfälle – von fest an der Wand zu montierenden Steckdosenkombinationen mit verschiedenen Bestückungen aus der Familie »Amaxx« über kompakte mobile Energieverteiler bis hin zur Steckdosenleiste oder Wandsteckdose. Alle Produkte sind mit einem Drehstromzähler mit MID-Zulassung ausgestattet. Neben den Katalogprodukten sind auch individuelle Lösungen nach den Anforderungen der Kunden möglich.
Unternehmen bestimmter Branchen, die stromkostenintensiv arbeiten, können auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Reduzierung ihrer EEG-Umlage erhalten, wenn der Strombezug mehr als 1GWh pro Jahr beträgt. Diese Umlagereduzierung lässt sich allerdings nur für die unternehmenseigene verbrauchte Strommenge beantragen. Für Drittstrom, der innerhalb eines Betriebs zusätzlich etwa durch Subunternehmer, externe Handwerker oder in geleasten beziehungsweise gemieteten Geräten und Anlagen verbraucht wird, ist stets die volle EEG-Umlage fällig.
Um also bei der EEG-Umlage sparen zu können, müssen Unternehmen die eigene verbrauchte Strommenge und die verbrauchte Drittstrommenge messtechnisch erfassen, voneinander trennen und der zuständigen Behörde melden. Basierend auf dem Energiesammelgesetz waren Unternehmen ursprünglich angehalten, diese Trennung ab dem 1.1.2021 umzusetzen. Kürzlich verlängerte der Gesetzgeber die Frist bis zum 1.1.2022. Gelingt die messtechnische Trennung nicht, drohen Rückforderungen, der Verlust der EEG-Umlagereduzierung und im schlimmsten Fall die höchste Umlage.