Für viele Betreiber von Beleuchtungsanlagen zeichnet sich ein akuter Handlungsbedarf ab. Denn laut Ökodesignrichtlinie vom 5.12.2019 dürfen lineare T8-Leuchtstofflampen ab dem 1.9.2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden – betroffen sind Lampen mit einem Durchmesser von 26 mm bei Längen 600 mm, 1 200 mm und 1 500 mm (Bild 1). Was auf den ersten Blick wenig dramatisch wirkt, hat jedoch große Auswirkungen auf die Branche – denn T8-Leuchtstofflampen wurden jahrzehntelang als Standardleuchtmittel in Industrie, Handel und Gewerbe eingesetzt und sind entsprechend weit verbreitet. Bereits ab dem 1.9.2021 dürfen Reflektor-Halogenlampen mit den Sockeln GU 4 und GU 5,3 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Stiftsockellampen mit gleichen Sockeln trifft die Ausphasung ab dem 1.9.2023. Diese Leuchtmittel finden sich häufig im Restaurant- und Hotelbereich.
Betreiber sind oftmals noch uninformiert oder suchen aktuell nach Lösungen, um die Bestandsanlagen entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen umzurüsten. Hier ist Beratung durch den sachkundigen Elektrohandwerker geboten. Es liegen in der Regel drei Optionen auf dem Tisch:
- Die Umrüstung über eine Retrofit-Lösung,
- eine 1:1-Sanierung der Anlage oder
- eine komplette Neuplanung.
Mit einem umfassenden Wissen über die Vor- und Nachteile dieser Optionen können Elektroinstallateure eine maßgeschneiderte Lösung für ihre Kunden entwickeln. Weiterbildungsangebote an lichttechnischen Akademien unterstützen Elektrotechniker dabei, kontinuierlich auf dem aktuellen Stand zu bleiben, z. B. das kostenlose digitale E-Handwerker-Update der Trilux Akademie in Kooperation mit dem Bundestechnologiezentrum für Elektrotechnik (BFE) (siehe Kasten).
Das digitale und multimediale Update 2021 für das Elektrohandwerk richtet sich speziell an Planer und Errichter im Handwerk. In kompakter Form erfahren die Teilnehmer, was in der Praxis in Verbindung mit Beleuchtung im Handwerk wichtig ist – und zwar kostenlos und online ohne Reiseaufwand. Referenten sind Experten des Bundestechnologiezentrums für Elektrotechnik (BFE) und der Trilux Akademie.
Im Fokus stehen unter anderem folgende Themen: VDE-AR-N 4100:2019-04 (Zähleranlagen), DIN VDE 0100-410:2018-10 (RCD), DIN VDE 0100-420:2019-10 (AFFD), DIN VDE 0100-530:2018-07 (RCD), Ökodesign-Richtlinie, Sanierung von Beleuchtungsanlagen (BEG), Steuerung und Regelung
Termine/Uhrzeit
In jedem Termin werden alle Inhalte behandelt:
- 13.4.2021, 15:00 – 17:00 Uhr
- 15.4.2021, 8:00 – 10:00 Uhr
- 16.4.2021, 12:00 – 14:00 Uhr
- 4.5.2021, 8:00 – 10:00 Uhr
- 6.5.2021, 15:00 – 17:00 Uhr
- 7.5.2021, 8:00 – 10:00 Uhr
Ort / Technische Voraussetzungen
Es handelt sich um ein Online-Seminar. Sie benötigen Internetzugang. Die Audioverbindung erfolgt über Headset oder Lautsprecher Ihres Computers bzw. Ihres mobilen Geräts (VoIP).
Nachweis / Anerkennung
Anerkannte Fortbildung für E-Markenbetriebe
Weitere Informationen und Anmeldung www.trilux.com/ehandwerkerupdate
In Kooperation mit
- Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik
- de – das elektrohandwerk
Vor jeder Entscheidung: eine saubere Bestandsaufnahme
Die Therapie folgt der Diagnose. In diesem Sinne ist vor einer Entscheidung, ob die Bestandsanlage noch künftigen Ansprüchen genügt, das bestehenden System auf Herz und Nieren zu prüfen. Denn sonst laufen Betreiber Gefahr, in eine veraltete Lösung mit einem hohen kontinuierlichen Reparaturbedarf zu investieren. Die wichtigsten Fragen im Rahmen einer Bestandsaufnahme in gewerblichen Anlagen betreffen die Betriebssicherheit sowie die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Vor einer fundierten Entscheidung ist z. B. zu klären, ob die Anlage in elektrischer, thermischer und mechanischer Sicht noch sicher ist.
Klassische Schwachstellen wie Kunststoffe sollten auf Alterung geprüft werden, sowie die Dichtheit der Leuchten gegenüber Stäuben und Feuchtigkeit. Zudem lohnt sich ein Blick auf die Lebensdauer der Vorschaltgeräte, die in vielen Anlagen bereits erreicht oder überschritten wurde. Eine weitere wichtige Frage betrifft die langfristige Versorgung mit Ersatzteilen, die in verschiedenen Fällen – Stichwort T8-Lampenverbot – nicht mehr dauerhaft sichergestellt werden kann.
Eine Retrofit-Sanierung – einfach ist nicht immer einfach
Die auf den ersten Blick einfachste Form der Sanierung in gewerblichen Anlagen ist der Tausch der herkömmlichen stabförmigen Leuchtmittel gegen LED-Lampen mit Fassungen, die zum Bestandssystem passen, sogenannte Retrofits (Bild 2).
Auf den zweiten Blick muss für eine normgerechte und sichere Umrüstung jedoch eine Vielzahl von Faktoren beachtet werden. Ändern sich beispielsweise Lichtstrom und Lichtverteilung durch die Retrofitlösung – was häufig der Fall ist – kann es vorkommen, dass die vorgeschriebenen normativen Anforderungen für die Beleuchtung von Arbeitsstätten nicht mehr erfüllt werden. Ein weiterer »Stolperstein« betrifft die Elektrotechnik. Retrofit-Lösungen sind oftmals entweder für den Betrieb nur mit induktiven oder nur mit elektronischen Vorschaltgeräten ausgelegt. In der Praxis muss deshalb sichergestellt werden, dass die vorhandenen Vorschaltgeräte kompatibel sind. Dazu kommt die Haftungsproblematik: In der Regel haften Leuchtenhersteller bei einer Umrüstung nur für Bestückungen mit Lampen, die auf dem Typenschild spezifiziert sind. Sind die Retrofit-Lösungen dort nicht expliziert aufgeführt, erlöschen Sicherheitszeichen wie ENEC oder VDE – genau wie die Produkthaftung durch den Hersteller.
1:1-Sanierung oder Neuplanung?
Bei einer 1:1-Sanierung werden nicht nur die Lampen ausgetauscht wie bei einer Retrofit-Lösung, sondern die kompletten Leuchten der Bestandsbeleuchtung im Verhältnis 1:1 gegen LED-Leuchten. Das minimiert den Aufwand, der mit einer Sanierung verbunden ist, insbesondere, wenn die bestehenden Montagepunkte, Einbauöffnungen und Leitungsauslässe genutzt werden können. So lässt sich eine Umrüstung vor Ort in der Regel in wenigen Stunden mit nur kurzen Betriebsunterbrechungen erledigen. Die 1:1-Sanierung ist ein einfacher und sicherer Weg, um die Vorteile der LED-Technologie – etwa im Blick auf die Energieeffizienz und Lichtqualität – mit geringem Aufwand zu erschließen.
Neuplanungen der kompletten Beleuchtung bieten darüber hinaus die Möglichkeit, das gesamte Beleuchtungssystem neu zu konzipieren und bestmöglich an die Anforderungen der neuen Arbeitswelten anzupassen. Hier gewinnt zum Beispiel die Flexibilisierung der Beleuchtung durch die Kombination von ortsveränderlichen vernetzen Steh- und Tischleuchten an Bedeutung.
Die richtige Leuchtenwahl
Ob 1:1-Sanierung oder Neuplanung – zur normgerechten Umrüstung einer konventionellen Beleuchtungslösung auf LED ist lichttechnisches und elektrotechnisches Fachwissen erforderlich. Beim 1:1-Ersatz müssen die neuen LED-Leuchten beispielsweise dieselben Anforderungen in puncto Lichtstrom und Lichtverteilung wie die Altanlage erfüllen (Tabelle 1).
Wichtig ist generell, dass die LED-Lösung für das angedachte Einsatzgebiet ausgelegt ist, also etwa im Hinblick auf die Umgebungstemperatur, Netzspannung oder Schutzart. In der Praxis treten im Rahmen einer Sanierung gelegentlich unerwartete Probleme auf. Ein Klassiker sind beispielsweise Schutzeinrichtungen, die nach der Installation der Beleuchtungsanlage auslösen. Häufige Ursache hierfür ist eine Überlastung der Schutzeinrichtungen durch typischerweise höhere Einschaltströme von LED-Leuchten. Ein Wechsel auf trägere Auslösecharakteristiken ist in solchen Fällen problematisch. Der bessere Weg: Produktinformationen von Qualitätsherstellern nutzen. Hier ist für eine sinnvolle Aufteilung der Stromkreise die maximal zulässige Anzahl von LED-Leuchten an Sicherungseinrichtungen dokumentiert.
Einsatz von Lichtmanagementsystemen
Der Einsatz von Lichtmanagementsystemen sollte bei Sanierungen mit vorgeschlagen werden. Aus gutem Grund, denn durch eine tageslichtabhängige Regelung mit Präsenzerfassung lassen sich die Betriebskosten noch einmal um rund 50 % im Vergleich zu einer ungeregelten LED-Lösung senken. Die Lichtsteuerung ermöglicht es zudem, die Beleuchtung bei wechselnden Aufgaben flexibel an die Rahmenbedingungen vor Ort sowie an die individuellen Bedürfnisse der Nutzer anzupassen.
Und auch die Transparenz des Systems steigt: Auf Wunsch lässt sich jeder Lichtpunkt im Netzwerk in Echtzeit über die Cloud zu überwachen. Durch die Ad-hoc-Analyse der wichtigsten Betriebsparameter wie Betriebszustand und -dauer, Schaltungshäufigkeit und Energieverbrauch etc. lassen sich die Wartungszyklen präzise an den realen Bedarf anpassen. Diese sogenannte Predictive Maintenance ist kostengünstiger als starre Wartungszyklen und erhöht die Sicherheit, da ein Leuchtenausfall sofort detektiert und automatisch gemeldet wird.
Einfache Installation und Inbetriebnahme, auch bei Sanierungen
»Schlüsselfertige« Plug-and-Play-Lösungen erleichtern den Einsatz von Lichtmanagementsystemen. Die Leuchten lassen sich in einem intuitiven Prozess über ein Lichtmanagementsystem vernetzen, mit Sensoriken kombinieren und an die Cloud anbinden. Besonders interessant bei Sanierungen: Fehlen die sonst zur Lichtsteuerung genutzten Dali-Steuerleitungen, können die Leuchten mit dem entsprechenden Lichtmanagementsystem auch drahtlos über Funk vernetzt werden. Elektrotechniker mit dem entsprechenden Fachwissen können die Beleuchtung ihrer Kunden im Rahmen einer Sanierung mit geringem Aufwand auf Zukunftskurs bringen – und dabei gleichzeitig ein attraktives Zusatzgeschäft generieren (Bild 3).